Wem gehört die Leiche?

Hallo Rechts- und Linksgelehrte,

im Betreff steht schon meine völlig ernst gemeinte Frage: Wem „gehört“ die Leiche?

Sich selbst ja wohl nicht. Der Allmeinheit? Der Stadt/Gemeinde, in der der Verstorbene gelebt hat oder gestorben ist? Dem Pathologen, der die Dura und andere brauchbare Teile rauspopelt?

Und wem gehören nach dem Tod des Trägers Einbauten wie Herzschrittmacher und künstliches Hüftgelenk?

Bitte, es geht mir nicht um eine Diskussion darum, sondern nur um geltendes Recht in D.

Schönste Grüße
Ann da Cáva

Die Leiche „gehört“ bzw. haben die Verfügungsgewalt darüber, den Erben.
Sind keine da, dem der für die Beerdigung zuständig ist, in dem Fall die Gemeinde/Stadt die die Sozialbestattung veranlassen muß.
Beiden gehören die im Körper der Leiche befindlichen „Ersatzteile“. ramses90

Danke für die schnelle Antwort.

Der Pathologe popelt keine „brauchbaren Teile“ raus, sondern führt u.a. klinische Obduktionen durch. Diese dienen z.B. dazu die genaue Todesursache nach einem natürlichen (!) Tod zu ermitteln. Der Auftrag hierfür kommt von den Angehörigen. Die Hauptaufgabe eines Pathologen sind aber Biopsien.

Der Rechtsmediziner (der gerne mit dem Pathologen verwechselt wird) kommt bei nicht-natürlichen Todesursachen zum Einsatz. Hier beauftragt ihn die Staatsanwaltschaft der die Leiche bis Abschluss der Ermittlungen auch gehört.

Brauchbare Teile werden im Rahmen einer Organspende entfernt.

Und wenn die Person noch zu Lebzeiten sowas unterzeichnet hat, dann gehört die Leiche dem entspr. Institut: https://de.wikipedia.org/wiki/Körperspende

Lies mal hier: http://www.sueddeutsche.de/geld/einaescherung-streit-um-den-goldzahn-im-krematorium-1.1000800

Soweit die Theorie :slight_smile:

Aus diesem Grunde frage ich. Du erinnerst dich vielleicht auch an die massenhaft recycelten Herzschrittmacher?

Nein, ich erinnere mich nicht bzw. bezweifele ganz stark, falls es so gewesen sein sollte, dass diese Schrittmacher von Leichen stammten !
Das mögen Schrittmacher aus der Klinik gewesen sein, die schlicht bei Lebenenden ausgebaut und gegen neue ersetzt wurden.

Statt in dem „Müll“ kamen die womöglich zur Aufbereitung zurück und bekamen ein neues Leben.

MfG
duck313

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„Heute ist die Entfernung eines Herzschrittmachers ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen nach § 168 des Strafgesetzbuches wegen Störung der Totenruhe strafbar.“

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Diese Vorfälle meinte ich, danke.

Ha, ha, ha

duck du bist ahnungslos!
Siehe aus dem Zitat von dwarswat: „dass Herzschrittmacher unerlaubt aus Leichen entfernt, überholt und in gebrauchtem Zustand Herzkranken wieder eingesetzt wurden.“
Aus Leichen!
Nicht Herzschrittmacher …

… wie du schlicht vermutest.

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Wann wurde die Leibeigenschaft in Deutschland abgeschafft? Seitdem ist jedenfalls niemand mehr Eigentum von irgendwem. Auch ein minderjähriges Kind oder eine Person unter Betreuung ist nicht Eigentum der Eltern bzw. des Betreuers. Wenn es kein Eigentum an natürlichen Personen gibt, dann scheidet wohl auch ein Übergang des Eigentums aus? Das schließt naturgemäß keine andersartigen Rechte und Pflichten aus, die man gewollt oder ungewollt erwerben kann.

Hallo,

doch doch…zwar gehört der Körper immer noch dem Verstorbenen,aber aufgrund der
Bestattergesetze der Bundesländer geht er dann doch auf die jeweilige Gemeinde oder
Polizeibehörde „über“, die die Besattung anordnet.

Du möchtest behaupten, dass eine Leiche in Deutschland eine Sache ist, die man sich aneignen kann? Dann her mit einem Beleg. Wäre sicher praktisch. Denn wenn ich den Menschen dann geerbt habe, dann sicher auch dessen Rentenansprüche, dessen Hochschulabschlüsse, Zulassungen usw. usf.? Weil, is ja meins.
Neenee, nur weil etwa die Bestattung zu den Pflichten gehört, heißt das noch nicht, das den verpflichteten die Leiche gehört. Bitte nicht am Verb gehören festhalten. Das hat nicht nur die Bedeutung, dass etwas Eigentum von irgendwem ist. Oder hast Du schonmal gehört, dass jemand im Eigentum einer Pflicht ist?

Grüße

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wieder mal kompletter unsinn.

grüß mal deinen stammtisch, nachdem du das:


gelesen hast. ist ganz kurz, solltest sogar du verstehen.

die Bestattungsgesetze (wie sie richtig heißen, siehe https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattung/bestattungsgesetz.html#inhalt) regeln natürlich genau gar nichts über irgendwelches eigentum an der leiche und die „polizeibehörde“ (was soll das überhaupt sein, bitte?) wird darin nicht mal erwähnt.

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OLG Bamberg S. 1547 unter a) wird dagegen die Sachqualität des menschlichen
Leichnams überwiegend bejaht (mit Nachw.).
OLG Bamberg Urteil vom 29. 1. 2008 (2 Ss 125/07)

http://www.bestatter-in-deutschland.de/fileadmin/templates/media/pdf/BestattG_Hessen.pdf

Und da:

(5) Kommen die in Abs. 2 und 3 genannten Personen ihrer Verpflichtung nicht oder
nicht rechtzeitig nach, gilt § 8 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674).

Für doofe ,gibt es keine Angehörigen eines Toten oder sind diese nicht zu ermitteln, muss der Staat (hier die Polizei) tätig werden.

und?

du verstehst wieder mal mangels irgendwelcher fachkenntnisse nicht mal die begriffe. kein wunder dass da bei deinen ‚argumenten‘ immer nur quark rauskommt.

fangen wir mal mit der überschrift an: da steht "Bestattungsgesetz ", nicht ‚bestattergesetz‘ wie du uns erzählt hast.

zum zweiten ist es natürlich totaler kokolores, wenn du einen link zitierst, aber die stelle selber nicht angibst. findest du sicher lustig, wenn alle suchen müssen? es geht also um „§ 13 Sorgepflichtige Personen“ und da um den absatz5.

drittens: das thema hier im thread lautete „wem gehört eine leiche“. geht es im obigen §13 auch darum? nein, natürlich nicht. es geht darum, „umgehend die zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe erforderlichen Sorgemaßnahmen (§ 9) sowie die Leichenschau (§§ 10, 12) zu veranlassen.“ was sagt uns das bezüglich dem eigentum an der leiche? genau: gar nichts.

weiter, viertens: dein zitat verweist auf das „Hessische Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (http://www.jf-hessen.de/downloads/1.12%20HSOG.pdf), §8. geht es da nun endlich um das eigentum an der leiche? der $ heißt „Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme“ und regelt ebendieses. von leichen und eigentum steht da auch wieder nichts.

zusammengefasst: du hast ausschließlich stuß gefaselt, deine erzählungen haben mit der frage überhaupt nichts zu tun und deine behauptungen werden dadurch natürlich wie zu erwarten erst recht nicht belegt.
das

muss sich wohl offensichtlich auf dich selber beziehen. glückwunsch also zur selbstreferenzierung.

und wieder mal ein echter benny: gegoogelt, link nicht richtig gelesen und ohnehin nichts verstanden.

im urteil (https://openjur.de/u/204147.html) findet man nämlich:
„Auch wenn die Sachqualität des menschlichen Leichnams und der mit ihm fest verbundenen Teile und folglich auch der Asche eines Verstorbenen im einzelnen streitig ist, aber überwiegend bejaht wird (vgl. zum Meinungsstand LK/Ruß § 242 Rn. 5; Schönke/Schröder/Stree § 242 Rn. 10
und MüKo/Schmitz § 242 Rn. 25), steht die Leiche doch in niemandes Eigentum und ist damit herrenlos (RGSt 64, 313/315; LK/Ruß § 242 Rn. 10; Schönke/Schröder/Eser § 242 Rn. 21; SK-Hoyer § 242 Rn. 14; Fischer § 242 Rn. 8; MüKo/Schmitz § 242 Rn. 30). Schon das Reichsgericht (RGSt 64,
313/315) hat darauf hingewiesen, dass es „dem Herkommen und den Gepflogenheiten aller Kulturvölker widersprechen [würde], den Leichnam eines Menschen als eigentumsfähige Sache zu behandeln.“ Folglich kann der Körper des verstorbenen Menschen auch nicht im Wege der
Universalsukzession (§ 1922 BGB) Bestandteil der Erbschaft sein, die allein das Vermögen betrifft (RGSt 64, 313/315).“
was deine behauptungen hier komplett widerlegt.

hübsches eigentor, ab zurück an deinen stammtisch. die lachen gern über sowas.