In http://www.hausverwaltung-arnold.de/archiv/41.pdf steht auf S. 3
„Fliesen/Estrich = Sondereigentum“. Insbesondere der Estrich.
Ich könnte mir vorstellen, ein Eigentümer oder Hausverwalter könnte nach meinem Gutdünken so ein Dokument ins Netz stellen, um damit seiner Meinung zu verhelfen und die Kosten zu senken. Verweise auf Rechtsprechungen, finde ich, gehören schon dazu.
Im BGH-Urteil vom 16.11.2012, AZ: V ZR 9/12 ist keine Rede vom Estrich (ob mit oder ohne Bewehrung). Ich sehe es als strittig an, ob er als konstruktiver Bestandteil dazuzählt. Schließlich wird der Estrich in den Wohnungen innendrin oft ersetzt.
Na, wenn Du das als strittig ansiehst, kommen wir hier nicht weiter.
Ich wohne seit 48 Jahren in Häusern und Wohnungen. Noch nie ist da der Estrich ersetzt worden.
Wobei es da auch einen klitzekleinen Unterschied gibt: im Allgemeinen wird innerhalb von Wohngebäuden der Estrich nicht dazu eingesetzt, Regenwasser in eine bestimmte bzw. gewollte Richtung ablaufen zu lassen. Aus diesem Grunde zählt der Estrich bei Balkonen auch zu den konstruktiven Bestandteilen.
Wenn Du Dich rechtssicher beraten lassen willst, dann geh’ zu einem Anwalt.
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