Und was ist denn nun deiner Ansicht nach die oberste Schicht, die dort fehlt .
Ich kann da nämlich auch nichts erkennen, außer das es völlig falsch angelegt ist !
Wo ist die Abdichtung ?
Also, was hast Du da entfernt, war da denn was drauf ? Das kann sich ja nicht wegzaubern und allein von der Nutzung verschwindet es nicht.
Wenn das Platten wären, hättest Du ja was gesagt. War das ein Anstrich ? Selbst der kann nicht restlos verschwinden.
zur Eingangsfrage, Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.
Das ist auch höchstrichterlich geklärt.
Die konstruktiven Teile des Balkons sind Gemeinschaftseigentum. Das wäre z.B. die Betonplatte, die Betonbrüstung oder ein Geländer. Auch eine Abdichtung, die die Betonplatte schützt ! Und die Entwässerung des Balkons.
Aber der Oberbelag auf der Abdichtung, z.B. ein lose verlegter Plattenbelag auf Schüttung oder was man sonst so haben kann, Dielen, Holzrasterplatten usw wäre Sondereigentum.
MfG
duck313