Wem gehört die oberste Schicht der Balkonplatte?

Angenommen, die obere Schicht (Estrich?) des Bodens eines Balkons eines Mehrfamilienhauses geht wegen Alter kaputt und muss instandgesetzt/erneuert werden.


Wer ist der Besitzer dieser Schicht? Die Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Eigentümer der Wohnung, zu der der Balkon gehört? Die Teilungserklärung sagt nichts konkretes dazu aus. Auf Antworten mit Quellnachweisen würde ich mich freuen.

ist zwingend Gemeinschaftseigentum. „Zwingend“ heißt, daß eine abweichende Regelung in der Teilungserklärung, Hausordnung oder sonstwo nicht wirksam ist.

Hallo,
das Bild zeigt nicht die obere Schicht eines Balkons. Meist sind dort Fliesen, Terassenplatten oder aehnlich als oberste Schicht, die im Bild fehlen resp entfernt wurden. Unter den Fliesen ein Wasserablauf. Darunter kommt erst die Schicht vom Bild.
Gruss Helmut

Könntest du das durch Quellen belegen?

Das stimmt nicht meines Wissens. So steht es seit dem Hausbau vor vielen Jahrzehnten.

Und was ist denn nun deiner Ansicht nach die oberste Schicht, die dort fehlt .
Ich kann da nämlich auch nichts erkennen, außer das es völlig falsch angelegt ist !
Wo ist die Abdichtung ?

Also, was hast Du da entfernt, war da denn was drauf ? Das kann sich ja nicht wegzaubern und allein von der Nutzung verschwindet es nicht.
Wenn das Platten wären, hättest Du ja was gesagt. War das ein Anstrich ? Selbst der kann nicht restlos verschwinden.

zur Eingangsfrage, Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.
Das ist auch höchstrichterlich geklärt.
Die konstruktiven Teile des Balkons sind Gemeinschaftseigentum. Das wäre z.B. die Betonplatte, die Betonbrüstung oder ein Geländer. Auch eine Abdichtung, die die Betonplatte schützt ! Und die Entwässerung des Balkons.

Aber der Oberbelag auf der Abdichtung, z.B. ein lose verlegter Plattenbelag auf Schüttung oder was man sonst so haben kann, Dielen, Holzrasterplatten usw wäre Sondereigentum.

MfG
duck313

Könnte ich, aber Du könntest einfach mal schauen, ob Du mit meiner Antwort durch Eigenrecherche weiterkommst.

Eine sehr mutige Aussage. So ganz grundsätzlich gehören Fliesen, Holz, Kunstrasen & Co. nicht zur Standardausstattung eines Balkons bei Auslieferung des Hauses. Bei Immobilien der höheren Ausstattungsstufen ist das mitunter anders bzw. wird die Sonderausstattung gleich mitbeworben, aber Standard ist es eben nicht, sondern der übliche Estrich, den man auf dem Foto auch sieht.

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Hältst du die obere Schicht für den Estrich? Beachte bitte den Betonschaden mittig in Kreuzform; er deutet darauf hin, dass unter der Oberfläche eine rostende Bewehrung ist.

Meiner Ansicht nach fehlt da nichts. Beim Nachbar ist es auch so. Ich lasse mich zwar gerne belehren, aber ich glaube, dass die Welt vielfältiger ist als du denkst.

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Warum nicht?
Der Balkon bei meinem Sohn sieht ganz genauso aus. Und alle Nachbarbalkons auch.

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Und wenn es Beton ist: egal, es handelt sich weder um Platten, Kunstrasen, Holzpaneele oder einen ähnlichen Bodenbelag.

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Im Netz liegen zu viele Meinungen aber keine Verweise auf Rechtsprechungen, bei denen sich die Teilungserklärung zur Oberfläche des Balkonbodens ausschweigt.

https://www.google.de/search?source=hp&ei=8tUHXL7UOJGAzgPrv5XgDw&q=balkon+sondereigentum+gemeinschaftseigentum&btnK=Google-Suche&oq=balkon+sondereigentum+&gs_l=psy-ab.3.1.0l4j0i22i30l6.1503.9110..11333...0.0..1.368.4270.0j20j1j2…0…1…gws-wiz…0…35i39j0i131j0i10.Ewom86-R4KA

Freie Auswahl. Die Kernaussage ist so klar wie nachvollziehbar: das, was für die Existenz, den Erhalt und der Sicherheit des Balkons notwendig ist, ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören der nackte Beton, Estrich, Abdichtungen usw. Alles, was Deko ist, kann Sondereigentum sein, was aber dann geregelt sein muß.

Ein Balkon hat meistens keine Estrichschicht.
In diesem Fall wohl nur einen Anstrich mit Betonfarbe o.ä.
Darauf lag wohl ein Kunstrasen?
Nur der Kunstrasen gehört dann dem Eigentümer (oder ggf. dem Mieter der Eigentumswohnung).

Das ist nicht hilfreich. Auf den ersten zwei Seiten der Ausgabe deines Gugle-Verweises fand ich mindestens einen Verweis auf die Quelle, die behauptet, der Balkonestrich gehöre der Wohnungseigentümergemeinschaft und mindestens einen weiteren Verweis, der behauptet, der Belkonestrich gehöre dem einzelnen Eigentümer. Beide für den allgemeinen Fall (ohne Teilungserklärung zu erwähnen), beide ohne Verweise auf Rechtsprechung.

Denkst du an Kunstrasen wegen der Kreise? Natürlich hätte es sein können, dass da was mal früher lag, aber im Allgemeinen, die meiste Zeit, liegt da nichts. Bei ein paar Nachbarn genauso wenig wie bei hier.

Hallo,
von der Oberflaeche des Balkons Richtung Fenster sieht man eine Stufe von geschaetzt 3 cm. Moeglich dass die Bauarbeiter dies so beendet hatten. Sinnvoll waere, auf die Flaeche Fliesen, lose Platten, Holzelemente zu legen fuer einen „huebscheren“ Balkon, was dann Sondereigentum waere. Die Konstruktion im Ursprungsbild sieht nach tragendem Beton und Gemeinschaftseigentum aus. Nicht gegen Wasser geschuetzt. Hoffentlich laeuft Wasser (mit dem Eimer testweise hingeschuettet) ordentlich vom Balkon ab, sonst waere es ein Baumangel. Wasser soll auf einer Schraege ablaufen, die eventuell noch auf die Betonplatte haette draufgebaut werden muessen. Hilfsweise eine wasserundurchlaessige waagerechte Schicht. Je nach Kaufvertrag sogar vom Eigentuemer der einzelnen Wohnung.
Gruss Helmut

Echt jetzt? Naja, ich finde nur Artikel, in denen das gleiche steht, was ich bisher schrieb und bei vielen ist der Verweis auf ein BGH-Urteil dabei, das genau das besagt, was ich bisher schrieb.

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Ist schon schräg.