wenn bei einer Lebendnierenspende der Empfänger noch auf dem Operationstisch verstirbt, wem „gehört“ dann die bereits entnommene Niere? Wird sie dem Spender rückverpflanzt, wird sie automatisch von Eurotransplant weitervermittelt oder wird der Spender nach dem Erwachen aus der Narkose gefragt, was damit geschehen soll?
Für Antworten, aber auch Mutmaßungen zu dieser vielleicht etwas ungewöhnlichen Frage wäre ich sehr dankbar!
bestimmt, das wird weltweit wohl noch nie vorgekommen sein.
Aber, gehen wir die Sache mal an. Wie kann es nur ablaufen ?
Mit der Lebendspende willigt man ja zur OP ein. Da müsste auch der Fall der Rücktransplantation mit berücksichtigt sein.
anders kann ( rechtlich darf !) man nicht Re-Transplantieren.
Ersatzweise müsste man später bei ihm nachfragen, wenn das überhaupt medizinisch-ablauftechnisch noch möglich wäre.
Weitervermittlung wäre ausdrücklich ausgeschlossen, da Zweckspende unter nahen Verwandten. Es sei denn, der Empfänger hätte einen Spendenausweis und da wäre die Entnahme der Niere von ihm zugelassen worden.
Sie „gehörte“ natürlich bereits ihm und er könnte rechtlich darüber verfügen.
Eventuell ist das auch gesetzlich geregelt, das weiß ich leider nicht genau. Aber ich stelle es mir organisatorisch als unlösbar vor. Schließlich ist die Niere in diesem Fall ja schon entnommen und entnommene Organe kann man zwar einige Zeitlang, einige Stunden, „am Leben“ erhalten, aber natürlich nicht ewig. Man hätte also nur ein sehr kurzes Zeitfenster, um einen zweiten passenden Empfänger zu finden, diesen und die Niere natürlich dann in ein geeignetes Krankenhaus zu bringen und die Operation zu beginnen.
Selbst, wenn der Computer schnell einen zweiten Empfänger findet und dieser in der nächsten Stadt lebt, wäre die Zeit vermutlich schon zu knapp.
Hallo duck313,
vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir schon weiter. Etwas verstehe ich nicht ganz: Wieso wäre eine Weitervermittlung ausdrücklich ausgeschlossen? Wenn der Verstorbene (der eigentlich der Empfänger hätte sein sollen) keinen Organspendeausweis hatte, würden ja nach seinem Tod die nahen Verwandten nach seinem mutmaßlichen Willen gefragt werden (zumindest in Deutschland), oder? Der Spender wäre in diesem Fall ja ein naher Verwandter. Wäre es demnach denkbar, dass der Spender aus der Narkose aufwacht und von den Ärzten 1. vom Tod des Verwandten unterrichtet wird und 2. danach gefragt wird, ob der Verstorbene die (nun doch nicht verpflanzte) Niere wohl gerne weitergegeben hätte? Ich hoffe, du verstehst, wie ich das meine.
Dass Organe zweifach transplantiert werden, ist schon vorgekommen, so weit ich weiß. Das hier wäre ja irgendwie ein ähnlicher Fall, nur dass die Niere nicht mehr tatsächlich in Empfänger 1 transplantiert wird, sondern direkt an Empfänger 2 weitergeht … Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Liebe Grüße!