Wem kann ich unnütze Verkehrsschilder mitteilen?

Hi!
Ich hab bei uns in der Straße einen Strafzettel bekommen, weil ich im Parkverbot stand. Diese Parkverbotzone ist aber meines erachtens total Sinnlos. (Nebenstraße 30er Zone) An wen kann ich mich Wenden um diesen Mißstand zu beseitigen?
MfG
Sascha

Hi Sascha,

ich unterstütze deinen Plan voll und ganz, sage aber, dass es völlig sinnlos ist…

Das Ordnungsamt ist die richtige Stelle, schreib mal hin und erzähl mir später, was daraufhin erfolgt ist. Würde mich interessieren. Vielleicht kriege ich ja dank deiner Hilfe ein paar unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen weg…

Gruß, BeBro

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Hallo!

Ich hab bei uns in der Straße einen Strafzettel bekommen, weil
ich im Parkverbot stand. Diese Parkverbotzone ist aber meines
erachtens total Sinnlos. (Nebenstraße 30er Zone) An wen kann
ich mich Wenden um diesen Mißstand zu beseitigen?

Ansprechpartner ist in der Regel das Ordnungsamt als zustände Straßenverkehrsbehörde.
Selbst wenn die Behörde einsähe, dass das Parkverbot überflüssig ist und später aufhebt, hast Du keine Chance, deshalb Dein „Knöllchen“ loszuwerden. Das Parkverbot (Allgemeinverfügung) hättest Du nämlich rechtzeitig anfechten müssen mittels Widerspruch.

Matthias

Hallo Sascha- habe auch mal einen Vorschlag ans Ordnungsamt gemacht. Antwort: Ein geharnischter Brief, dass wohl nicht ich, sondern die Behörde für diese Beurteilungen zuständig sei, und man sehr wohl wisse, was geboten und Gesetz sei.
Übrigens: 2 Jahre später wurde mein Vorschlag (warum weis ich nicht) umgesetzt.

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Hi Sascha,

ich unterstütze deinen Plan voll und ganz, sage aber, dass es
völlig sinnlos ist…

Das Ordnungsamt ist die richtige Stelle, schreib mal hin und
erzähl mir später, was daraufhin erfolgt ist. Würde mich
interessieren. Vielleicht kriege ich ja dank deiner Hilfe ein
paar unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen weg…

Gruß, BeBro

Was meinst du mit unsinnigen Geschwindigkeitsbegrenzungen? Unsinnige Verkehrsbeschränkgungen dürfen ja ohnehin nicht verhängt werden, dies wäre doch ein Verstoß gegen die StVO, den man in einem Verwaltungsstrafverfahren (oder Ordnungswidrigkeitsverfahren) schlussendlich geltend machen kann oder sollte das in Deutschland nicht gehen?

Versuc doch mal, Deinen Wahlkreis-Landtagsabgeordneten oder deinen Stadtrat oder vergleichbare Parlamentarier darauf anzusprechen.

Wenn die Anfrage von einem Abgeordneten kommt, wird sie in einer Behörde vielleicht eher ernst genommen.

Gruß Bernd

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