Moin,
ein Mitarbeiter (IT) einer Logistikfirma postet SoftwareCode von Eigenentwicklugnen der Firma im Internet. Unstrittig ist wohl das dies nciht erlaubt ist.
Nur, wem muß dieses gemeldet werden? Nur dem IT-Chef (der eh nichts macht) oder auch HR bzw. der Rechtsabteilung?
Gruß
Bernd
Moin,
ein Mitarbeiter (IT) einer Logistikfirma postet SoftwareCode
von Eigenentwicklugnen der Firma im Internet. Unstrittig ist
wohl das dies nciht erlaubt ist.
Das liegt zwar nahe, ist aber nicht unbedingt so, da es auf die Lizenz des Codes ankommt.
Nur, wem muß dieses gemeldet werden? Nur dem IT-Chef (der eh
nichts macht) oder auch HR bzw. der Rechtsabteilung?
Muß, sicher niemanden. Die konkreten Abläufe richten sich nach den Geflogenheiten des Unternehmens. Als erstes würde ich mit dem entsprechenden Mitarbeiter selbst reden, wenn das nichts bringt evtl. mit dessen Chef.
Gruß,
Ingo
Eigentlich könnte dies ein Kündigungsgrund sein; alle privaten Sachen (auch Telefonate oder Internetaktivitäten privat) sind während der Arbeitszeit zu unterlassen.
Anders ist es, wenn man eine schriftliche Genehmigung hätte; ist egal von welchem Vorgesetzten, aber wichtig schriftlich.
Auch könnte dies in einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag geregelt sein.
Wenn nicht und keine schriftliche Genehmigung könnte eine Abmahnung kommen und sollte man auch stillschweigen hinnehmen; wichtig ist es, es in Zukunft zu unterlassen; wegen einer einmaligen Abmahnung wenn man schon länger im Betrieb ist, dürfte eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht bestehen (wichtig könnte sein, dass man innerhalb einer 3 wöchigen Frist Kündigungsschutzklage einlegt).
Eine Abmahnung und eine Widerufung vor dem Arbeitsamt könnte zu 98% kein Erfolg haben.
Wenn keine Abmahnung, sollte man sein Maul halten und Nichts weiteres unternehmen.
Wenn keine Abmahnung, sollte man sein Maul halten und Nichts
weiteres unternehmen.
Ich las statt Abmahnung Ahnung und wollte dir zustimmen, nachdem sich mir der Sinn aus den Zeilen davor nicht erschloss. War wohl eine Freudsche Fehlleistung von mir.
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Unfug
Hi!
Eigentlich könnte dies ein Kündigungsgrund sein; alle privaten
Sachen (auch Telefonate oder Internetaktivitäten privat) sind
während der Arbeitszeit zu unterlassen.
Blödsinn! Pauschal ist das einfach nur Blödsinn!
Anders ist es, wenn man eine schriftliche Genehmigung hätte;
ist egal von welchem Vorgesetzten, aber wichtig schriftlich.
Nö, wenn der AG solche Dinge duldet (dazu muss nichts Schriftliches vorlöiegen), reicht das völlig.
LAG Nürnberg, Urt. v. 28.05.2002 - 6 (5) Sa 472/01
wegen einer
einmaligen Abmahnung wenn man schon länger im Betrieb ist,
dürfte eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht bestehen
Meine Güte, schreibst Du hier ein gesammeltes Unwissen zusammen:
ENTWEDER man mahnt ab, ODER man kündigt wegen des Abmahnungsgrundes.
Eine Abmahnung und eine Widerufung vor dem Arbeitsamt könnte
zu 98% kein Erfolg haben.
HÄ?!
LASS ES!
Genervt
Guido