(Wem) muss ein gemeinnütziger Verein ggf. Ein- und Ausnahmen (wie detailliert) offenlegen?

guten Tag,

bislang konnte ich noch nicht herausfinden:

  1. Muss ein gemeinnütziger Verein seine Einnahmen und Ausgaben bekanntgeben (außer Finanzamt natürlich)?
  2. Wem ggf. genau und wie oft?
    2a) Gibt es für solche Offenlegungen der Finanzen vorgeschriebene Anlässe wie z. B. die Jahreshauptversammlung?
  3. Muss diese Offenlegung der Zahlen detailliert sein?
  4. Hat ein Vereinsmitglied das Recht, auf schriftl. Offenlegung (ihm gegenüber) der Finanzzahlen zu bestehen, ggf. wie detailliert?
    Danke! karl

wem ? den Mitgliedern (wem sonst ?) - ob gemeinnützig oder nicht macht keinen Unterschied.

Wann ? einmal im Jahr

Wo ? auf der Jahreshauptversammlung- dort wird der Jahresabschluss präsentiert und zur Abstimmung (Entlastung des Vorstandes) vorgelegt.

Dieser Abschluss ist zu größeren Posten zusammengestellt - es taucht also nicht eine Ausgabe über 12,50 € einzeln auf. Das muss es ja auch nicht, über die richtige Verbuchung wachen ja gewählte Mitglieder des Vereins.

Und, jedes Mitglied hat grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die Unterlagen, bzw. Nachfragen was sich hinter einem bestimmten Buchungsposten verbirgt.
Das beduetet (m.E.) aber nicht, man bekommt Kopien oder weitreichende Hilfe/Unterstützung bei der Lesart/dem Verständnis dieser (sicherlich Unmengen) an Zahlen.

MfG
duck313

bis auf diesen Satz war alles soweit in Ordnung. Einsichtsrecht hat die Mitgliederversammlung, vertreten durch die Kassenprüfer.
zumindest wäre mir neu, dass jedes Mitglied alle Buchungsposten abfragen könnte.