Hallo,
bei einem KFZ-Unfall behauptet die Versicherung des Gegners, er sei nicht schuldig. Klar ist, dass er eine Teilschuld hat. Ich möchte möglichst ohne Anwalt auskommen und möchte selbst eine Mahnung und Mahnbescheid erstellen. Muss ich diese an die Versicherung oder an den Unfallgegener stellen?
Vielen dank im Voraus
Das mit dem MB wird so nicht funktionieren. Du wirst wohl klagen müssen und ab einem Streitwert von 5.000euro ist anwaltzwang. Gegen eine Versicherung zu klagen ohne Anwalt ist so gut wie aussichtslos.
Hallo, genau kann ich das nicht beantworten. Da aber der Halter und dessen Versicherung gesamtschuldnerisch haften, würde ich gleich die Versicherung anschreiben.
Viele Grüße, Roland
Danke für die Antwort. Ich habe das Ganze jetzt doch an den Anwalt abgegeben. Anders schein es nicht zu funktionieren.
Freundliche Grüße
Jul!
Das mit dem MB wird so nicht funktionieren. Du wirst wohl
klagen müssen und ab einem Streitwert von 5.000euro ist
anwaltzwang. Gegen eine Versicherung zu klagen ohne Anwalt
ist so gut wie aussichtslos.
Danke für die Antwort. Der Fall liegt jetzt beim Anwalt, anders funktioniert es nicht.
Freundliche Grüße
Jul!