Wem steht der Unterhaltsrückstand zu?

Guten Tag,
Wem steht der Unterhaltsrückstand aus Zeiten der Minderjährigkeit zu, der Mutter oder dem jetzt volljährigen Kind??
Es besteht ein Titel.
Während der Minderjährigkeit bestand eine Beistandschaft beim Jugendamt, nach Beendigung eben dieser durch Volljährigkeit wurde ein Brief versand, in dem die austehende Summe mitgeteilt wurde.
Wem steht diese Summe nun zu dem Elternteil bei dem das Kind gelebt hat oder dem Kind selbst?
Danke für die Antworten!

Hallo,

Kindesunterhalt steht immer dem Kind zu. Egal wie alt.
Bei Minderjährigen wird dieser Unterhalt eben durch den Elternteil (meistens) verwaltet und natürlich auch verwendet.

Christian