Wem steht die Heiratsurkunde nach der Scheidung zu

Ich habe mich von meinem Ex-Mann vor 3 Jahren scheiden lassen. Er hat das Familienstammbuch behalten. Ich hatte derzeit keine Chance darauf, da er alles vor mir weggeschlossen hat und generell nicht mit sich reden lässt.
Ich bin jetzt in einer neuen Beziehung und derzeit schwanger. Ich brauche die Heiratsurkunde (mit dem Scheidungsvermerk), um mein Kind beim Standesamt anzumelden.
Leider weigert sich mein Ex-Mann mir die Heiratsurkunde auszuhändigen. Er verlangte eine Art Pfand (in Form von Bargeld), damit er mir die Heiratsurkunde vorübergehend aushändigt. Ich sehe dies als Erpressung an und bin der Meinung, dass ich ebenfalls ein Recht auf das Dokument habe. Habe ich hier eine rechtliche Handhabe?

Hallo,

du hast doch eine scheidungsurkunde bekommen, reicht die nicht? ansonsten geh zu deinem anwalt und lass es vo gericht klären und da dies kosten für dein ex-mann sind, evtl. muss er auch deine kosten tragen, wird er einlenken.

Moin Sunnyday,

vorab schon mal…ich hab keine Ahnung, wer einen rechtlichen Anspruch auf die Heiratsurkunde hat oder wie man den durchsetzt. Allerdings weiß ich nach inzwischen 2 Ehen, dass man für ein Kind nach der Scheidung nicht die Eheurkunde braucht. Du musst doch dein Scheidungsurteil haben…das bekommen ja Beide zugestellt und logischerweise kann nur geschieden werden, wer verheiratet war. Insofern sollte das Scheidungsurteil doch für das Standesamt ausreichen, zumal auf meinen Heiratsurkunden keine Scheidungsvermerke eingetragen wurden und das gibt es meines Wissens nach auch nicht.

Auf einen Pfand würde ich mich jedenfalls nicht einlassen, den siehst du unter Umständen nie wieder. dann würde ich mir beim Standesamt lieber eine Zweitschrift besorgen, ist garantiert kostengünstiger.

Alles Gute für dich und deinen neuen Zwerg/Zwergin.

Gruß Britta

Hallo!

Sicherlich garkeine Frage du hast das selbe Recht wie er nochdazu wo du es benötigst ist er verpflichtet sie dir auszuhändigen ansonsten kannst du ihn Rechtlich zu belangen ziehen.

hallihallo.

mache dich mal kundig bei nem anwalt. aber reicht das scheidungsurteil nicht aus? ich kann dir dazu nicht viel sagen da ich nicht verheiratet bin. vielleicht kann dir jemand anderes etwas genaueres sagen. aber das mit dem pfand finde ich schon eine härte.

gruß yvi

Hallo,

kann dazu nur aus meiner Erfahrung berichten:
Bei mir hat die Ex-Frau alles behalten und sogar behauptet ich hätte alles bereits abgeholt.
Die Richterin hat dies anstandslos geglaubt.

Musste alle wichtigen Papiere als Zweitschrift oder Abschrift neu besorgen für teuer Geld.

Tut mir echt leid aber wenn der Ex-Partner Schwein ist,
hast du in unserem schönen Land nur sehr schwer die Möglichkeit ,recht, zu bekommen.

alles gute für dich und Partner

Hallo
kann man nicht bei der Stadt einen auszug vom Familien Buch bekommen!! Das wäre doch ausreichend für die Anmeldung !!
LG Sandy

Hallo, leider weiß ich das nicht genau. Ich denke aber schon, dass Sie ein Recht auf die Urkunde haben. Vielleicht kann man über die Gemeinde eine Abschrift erhalten? Oder Sie kontaktieren nochmal Ihren Anwalt, der oder die Sie bei der Scheidung vertreten hat. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, dann gibt es dort in der Regel telefonische Hotlines, an die man sich bei solchen Fragen wenden kann. Alles Gute für Sie und Ihr Baby! LG Verena

Hallo Sunnyday,
wie die Rechtslage hier ist und ob du eine Klage einreichen musst, ist mir auch nicht bekannt.
Aber warum denn gleich so förmlich?
Du kannst beim zuständigen Standesamt eine Abschrift deiner Heiratsurkunde einholen. Kostet allerdings Gebühren. Ich denke so um die 10,- €

Hallo Sunnyday1977,

im Rahmen der Schediugn wurde auch die Eigentumsfrage geklärt.
Damit vermutlich auch das Stammbuch. Die Standesämter geben hier sicherlich auskunft, ob ggfs. ein neues/Kopie erstellt werden kann.

Gruß
EJM

Hallo,
ich kann mir denken, dass man die Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Vermerk über die Scheidung der Ehe auch beim zuständigen Bürgeramt / Einwohnermeldeamt gegen Gebühr noch einmal ausgefertigt bekommt. Bitte einfach mal beim Amt nachfragen.
Ob es gegen den Ex eine rechtliche Handhabe gibt, weiss ich nicht.
LG

Hallo,

echt keine Ahnung, tut mir leid

Alles Gute
Andreas

Das Dokument, was in dem sog. privaten Familienbuch ist, ist zur Vorlage wertlos. Dieses wurde damals auch nur als eine sog. Abschrift von der originalen Urkunde gemacht. In der aktuellen Urkunde, die immer bei dem jeweiligen Standesamt ausgestellt wird, stehen die aktuellsten Daten drin. In der Heiratsurkunde aus dem privaten Familienstammbuch gehen diese nicht hervor. Die originale Urkunde ist ein Dokument, in denen alle Daten regelmäßig vom Standesamt eingetragen werden. Es liegt als Original bei dem Standesamt, wo ihr geheiratet habt. Du kannst schriftlich, per online oder auch telefonisch eine Abschrift anfordern. Hier ist dann auch der Vermerk der Scheidung eingetragen, so sie denn schon rechtskräftig ist. Dieser Vermerk ist für die Anmeldung deines Kindes wichtig. Du kannst also jederzeit eine Urkunde vom Standesamt erhalten, so dein Name darinsteht. Deinen Ex brauchst Du deshalb nicht mehr zu kontaktieren. Für ihn gilt nämlich das gleiche. Auch er muss - was Behörden betrifft - immer aktuelle Urkunden vorlegen.

Alles Gute für dich und dein Kind!!!

Hallo,
drohe mit einer Zivilklage die Du auf jeden Fall gewinnst.
Nein, wäre letzter Weg.
Er möge bitte eine beglaubigte Abschrift/Kopie
erstellen lassen. Dienstsiegel ist aber muß.
Gruß Bernd

Hallo

Ging mir auch so. Habe dann über das Standesamt und den anderen Behörden eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen, denn die Originale liegen ja dort auf den Ämtern.

Alles Gute

Nik

Hallo,

beantrage doch beim Standesamt, wo du geheiratet hast eine neue Urkunde. Kostet 7 Euro. Ist billiger als eine Klage. tztz immer gleich klagen -grins-

Steht dir zu, da du ja eine der beiden Personen bist, der geheiratet hat.

LG