Aus der Sicht des Mannes!
Im Haus der (ex)Freundin ist eine ca. 20 J. alte Küche, die schon beim Erwerb eingebaut war.
Geräte schon teilweise defekt, gammelige Böden etc.
Der Freund bekommt von seiner Schwester (Umzug) eine neuwertige hochwertige Küche geschenkt, die er nach Rücksprache mit seiner Freundin in ihrem Haus einbaut.
Nach der Trennung möchte ER natürlich die Küche mitnehmen, zumal sie ihr Haus verkaufen möchte. Das war erst kein Problem für sie, da sie sogar schrieb, „wann holt oihr die Küche ab, ich habe keine Verwendung mehr dafür.“
IHR Anwalt schreibt jedoch plötzlich, dass die Küche ihr zustehe, da sie das gemeinsame Kind hat.
Wer ist im Recht?
Der Freund bekommt von seiner Schwester (Umzug) eine
neuwertige hochwertige Küche geschenkt, die er nach
Rücksprache mit seiner Freundin in ihrem Haus einbaut.
Wenn er ihr die Küche nicht übertragen/geschenkt hat, dann gehört sie ihm.
Nach der Trennung möchte ER natürlich die Küche mitnehmen,
zumal sie ihr Haus verkaufen möchte. Das war erst kein Problem
für sie, da sie sogar schrieb, „wann holt oihr die Küche ab,
ich habe keine Verwendung mehr dafür.“
Sehr schön, dann hat man das ja auch noch schwarz auf weiß.
IHR Anwalt schreibt jedoch plötzlich, dass die Küche ihr
zustehe, da sie das gemeinsame Kind hat.
Was hat das Kind mit der Küche zu tun?
Wenn er ihr die Küche nicht übertragen/geschenkt hat, dann
gehört sie ihm.
echt? ist nicht teil des hauses geworden durch den einbau?
Wenn er ihr die Küche nicht übertragen/geschenkt hat, dann
gehört sie ihm.
echt? ist nicht teil des hauses geworden durch den einbau?
Nicht zwangsläufig.
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_IX-ZR-18007_BGH…
http://www.dp-anwalt.de/2010/07/16/eine-einbaukueche…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Einbaukueche-als-bew…
Das gilt idR auch für Einbauküchen von der Stange, bei deren Entfernung das Gebäude keinen wesentlichen Wertverlust erleidet.
Vielen Dank schonmal!
Warum wird eine Küche Teil eines Hauses? Weil sie ans Hausnetz angeschlossen wird?
Ob und wann eine Einbauküche zum wesentlichen Bestandteil wird oder nur oder gar kein Zubehör ist hängt von einigen Faktoren ab, wie zB. die Wohnlage (Nord oder Süddeutschland), ob sie von der Stange war oder wirklich individuell genau für dieses Objekt angefertigt wurde und damit fest verbunden ist, usw.
Bei Einbauküchen gibt es daher häufiger mal Knies.
Zum Weiterlesen:
http://www.juraforum.de/lexikon/grundstueck-wesentli…
http://www.hildebrandt-maeder.de/files/1249556336.pdf
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Wenn er ihr die Küche nicht übertragen/geschenkt hat, dann
gehört sie ihm.
echt? ist nicht teil des hauses geworden durch den einbau?
Nicht zwangsläufig.
und deshalb sollte man das erst mal prüfen, bevor man vollmundig irgendwas behauptet.
Nachdem es sich um eine gebrauchte Küche handelt, die nicht extra für dieses Haus gekauft wurde, würde ich jetzt nicht sehen, daß sie Bestandteil des Hauses geworden wäre.
Und selbst wenn, bedeutet es nicht automatisch, das die Küche ablösefrei überlassen werden muß.
Nachdem es sich um eine gebrauchte Küche handelt, die nicht
extra für dieses Haus gekauft wurde, würde ich jetzt nicht
sehen, daß sie Bestandteil des Hauses geworden wäre.
muss man vor ort sehen, was da beim ‚einbau‘ alles gemacht wurde. das kann alles sein von einfachen hinstellen bis zu absägen von schränken aufgrund von nischen, wandlängen etc.
Und selbst wenn, bedeutet es nicht automatisch, das die Küche
ablösefrei überlassen werden muß.
das stimmt natürlich. aber je nach umfang der anpassung (ist sie überhaupt noch an anderer stelle verwendbar) kann unter umständen doch noch ein ‚geschenk‘ vermutet werden.
wie gesagt: nicht einfach mal aus dem bauch heraus und aus der ferne abschließend zu beurteilen.
Sooo naja…der Küchenraum ist ein ganz normaler rechteckiger EG-Raum ohne Besonderheiten. Die Küche ist ne ganz normale L-Form, die wohl in jeden rechtwinkligen Raum reinpasst.