Wenn die Frage ist, welche Patienten ein Krankenhaus behandeln darf,
kommt man schnell in ein Dilemma.
Einerseits ist ein KH ein Unternehmen, dass darauf bedacht ist,
zumindest seine Unkosten zu decken. Insofern müsste das KH sagen, es darf nur Patienten behandeln, die krankenversichert sind.
Andererseits gibt es aber auch die Pflicht Hilfe zu leisten, ansonsten wäre es ‚Unterlassene Hilfeleistung‘.
Wenn die Frage ist, welche Patienten ein Krankenhaus behandeln
darf,
kommt man schnell in ein Dilemma.
Einerseits ist ein KH ein Unternehmen, dass darauf bedacht
ist,
zumindest seine Unkosten zu decken. Insofern müsste das KH
sagen, es darf nur Patienten behandeln, die krankenversichert
sind.
Andererseits gibt es aber auch die Pflicht Hilfe zu leisten,
ansonsten wäre es ‚Unterlassene Hilfeleistung‘.
Wie ist das in der Praxis gelöst?
Ein Krankenhaus MUSS jeden Patienten im Rahmen der Pflicht zur qualifizierten Hilfeleistung „erstbehandeln“, mehr aber erstmal nicht. Das kann also bedeuten, dass Leute mit unklarem oder klar fehlendem Versicherungsstatus zunächst mal nur angeschaut werden und dann nach Erstmaßnahmen (Schmerzstillung, Wundbehandlung, sowas) wieder weggeschickt werden. Die Rechnung folgt dann natürlich auf dem Postwege.
Ich hab auch schon Krankenhäuser erlebt, die - aus anderen Gründen als fehlender Versicherung - Notfallpatienten ablehnen wollten, bspw. weil sie angeblich „voll“ waren oder „nicht Aufnahmetag“ hatten. Diese wenigen Situationen ließen sich aber immer recht schnell mit ein paar deutlichen Worten lösen.