Wen informieren für stillschweigende Verlängerung?

Hallo alle zusammen,

angenommen der zeitlich begrenzte Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers in einer Druckerei endet und er hofft auf eine stillschweigende unbefristete Verlängerung. Dazu müsste die Arbeit nach Vertagsablauf mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt werden. Leider finde ich keine wirklich übereinstimmenden Infos wer denn nun als Arbeitgeber zählt.

Ich gehe davon aus auf jeden Fall der Inhaber und wenn vorhanden ein zusätzlicher Betriebsleiter. An anderen Stellen werden sämtliche weisungsbefugten Personen oder Vorgesetzten als Arbeitgeber bezeichnet. An wieder anderer Stelle wird allgemein der Betrieb als Arbeitgeber bezeichnet was nach meinem Verständnis neben den Vorgesetzten auch die Buchhaltung mit einschließen könnte.

Bedeutet das jetzt es würde ausreichen dass die Buchhaltung bescheid weiß und der Abteilungsleiter als direkter Vorgesetzter mehrmals auf das Ende des Vertrags hingewiesen wird auch wenn er bei Personalfragen höchstens eine beratende Funktion hat?

Gruß Tobias

Hallo,

der befristete Arbeitsvertrag endet am letzten Tag der Befristung; eine weitere Befristung müsste schriftlich und begründet werden.

Der Arbeitgeber ist das Unternehmen, welches im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber steht.

si

Noch einmal:

Wenn du keine Ahnung hast, antworte nicht, ok?

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Hi!

An anderen Stellen
werden sämtliche weisungsbefugten Personen oder Vorgesetzten
als Arbeitgeber bezeichnet.

So ist es.

neben den Vorgesetzten auch die Buchhaltung
mit einschließen könnte.

Das eher nicht.

Bedeutet das jetzt es würde ausreichen dass die Buchhaltung
bescheid weiß

Nun, es kommt auf die Striktur des Unternehmens an.
Bei uns wäre es ganz sicher nicht ausreichend, da die Buchhaltung weder eine Weisungsbefugnis noch eine Informationspflicht hat - und der nächste Vorgesetzte sitzt nicht auf den europäischen Festland.
Wenn die Buchhaltung eine Weisungsbefugnis hat (das ist durchaus möglich), dann wird es vermutlich ausreichen.

und der Abteilungsleiter als direkter
Vorgesetzter mehrmals auf das Ende des Vertrags hingewiesen
wird

Dann ziemlich sicher.

auch wenn er bei Personalfragen höchstens eine beratende
Funktion hat?

Nun ja, dann muss er halt seiner Pflicht zur Beratung nachkommen.

Gruß
Guido