Hallo alle zusammen,
angenommen der zeitlich begrenzte Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers in einer Druckerei endet und er hofft auf eine stillschweigende unbefristete Verlängerung. Dazu müsste die Arbeit nach Vertagsablauf mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt werden. Leider finde ich keine wirklich übereinstimmenden Infos wer denn nun als Arbeitgeber zählt.
Ich gehe davon aus auf jeden Fall der Inhaber und wenn vorhanden ein zusätzlicher Betriebsleiter. An anderen Stellen werden sämtliche weisungsbefugten Personen oder Vorgesetzten als Arbeitgeber bezeichnet. An wieder anderer Stelle wird allgemein der Betrieb als Arbeitgeber bezeichnet was nach meinem Verständnis neben den Vorgesetzten auch die Buchhaltung mit einschließen könnte.
Bedeutet das jetzt es würde ausreichen dass die Buchhaltung bescheid weiß und der Abteilungsleiter als direkter Vorgesetzter mehrmals auf das Ende des Vertrags hingewiesen wird auch wenn er bei Personalfragen höchstens eine beratende Funktion hat?
Gruß Tobias