Wen kontaktiere ich, am Wochenende, wenn ich der Meinung bin, das Dach meines Gemieteten Gewerbeobjektes könnte aufgrund von plötzlichenWassereinbruch in die Leimbinder und Schneemassen auf dem Dach einstützen? Der Vermieter mein ich übertreibe, und will er’s nächste Woche tätig werden.
Ich hätte es gerne jetzt Amtlich bestätigt, das keine Gefahr besteht.
Die Feuerwehr
Hallo,
mein Vorschlag: Das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde.
Das Ordnungsamt hat vor allem die Aufgabe der Gefahrenabwehr, d. h.
Schutz der Allgemeinheit und jedes Bürgers vor einer drohenden oder bereits eingetretenen Situation, die eine Störung der sog. öffentlichen Sicherheit darstellt.
Problem ist die Erreichbarkeit am Wochenende. Aber da ist die Verwaltung verpflichtet, für dringende Fälle außerhalb der Öffnungszeiten einen Bereitschafts- oder Notdienst vorzuhalten und dies auch mit den entsprechenden Rufnummern bekanntzugeben. Entweder hält das Ordnungsamt selbst einen Dienst vor oder es wird von den Diensthabenden informiert.
Gruß
Zemionow
Am Wochenende funktioniert das mit der Gemeinde meist nicht, da geht der Weg über die Polizei/Feuerwehr
Gruß Tom