Hallo!
Ich wohne in einer Einliegerwohung. Meine Obermieter sind die die schwiegertochter und der Sohn meines Vermieters. Muss ich auch den Sohn in meine Wohnung lassen? Wenn z.b. irgend was nach geschauter werden müsste.
Und wie ist das mit dem Ablesen des Wasserzählers und der anzeige der Fußbodenheitzung? Reicht das nicht wenn ich dem die Daten geben? Wenn ich ausziehe sieht er ja spätestens dann ob ich nachzahlen muss oder nicht.
Danke für die Antworten.
Hallo,
Sie sollten den Sohn oder die Schwiegertochter für anfallende Reparaturen genauso in die Wohnung lassen. Die machen doch nur im Auftrag die Arbeiten,dass der Vermieter(Vater) nicht extra kommen muss.
So besteht auch ein besseres Mietverhältnis untereinander.
Die Wasserablesung können Sie selbst machen und es schriftlich an den Sohn oder Vermieter geben.
Für die Heizung müsste eigentlich eine Fremdfirma zur Ablesung kommen.
Ansonsten machen Sie es mit dem Sohn/Vermieter gemeinsam.
Bei einer Falschablesung machen Sie sich strafbar und was nützt es jetzt nichts nachzuzahlen und in etwa 3 Jahren 2000.-€ Nachzahlung zu haben.
Der Vermieter muss auch bei der Steuer die ganzen Angaben machen können.
Gruß
monika61
Hallo!!
Sollte der Sohn vom Vermieter beauftragt sein, sollte er auch in die Wohnung.
Sollte ein Auszug aus der Wohnung bevor stehen, rate ich dazu eine ordentliche Wohnungsübergabe zu machen. Ansonsten kann der Vermieter ja behaupten was Ihm passt und wie soll man dann das Gegenteil beweisen. Also um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, unbedingt mit dem Vermieter und einem Zeugen deiner Wahl die Wohnungsübergabe vornehmen.
Viel Glück
Peter