Wen muß man in die Wohnung lassen?

Hallo
wenn man zur Miete wohnt, wen muß man dann in die Wohnung lassen?
Also der Vermieter darf die Wohnung besichtigen. Das weiß ich.
Aber muß man auch den Hausmeister hereinlassen?

Also wenn z.B. Elektriker den Sicherungskasten überprüfen müssen und der Hausmeister (der selber nix tut, sondern nur tratscht und dummes Zeug überall erzählt und welchen Dreck jeder am stecken hat) folgt. Muß man diesen auch herein lassen, oder kann man dies auch verweigern.

Darf überhaupt jemand ohne Aufforderung einfach vor der Tür stehen und sagen „Wir wollen hier jetzt mal was nachgucken“?

Danke

Hi Andreas,

grundsätzlich musst du erstmal niemanden in Deine Wohnung lassen, es sei denn es ist eine Behörde mit entsprechendem Durchungsbeschluss.

Der Vermieter muss sich vor einer Besichtigung anmelden, hat er dies nicht getan, kann sogar ihm der Zugang verweigert werden.

Es kann auch dem Hausmeister der Zugang verwehrt werden, und das ohne Angabe von Gründen, solange der Vermieter hier keinen Grund für das Betreten der Wohnung durch den Hausmeister genannt worden ist.

Ablesedienste für Strom, Wasser etc. melden sich meistens mit entsprechender Vorlaufzeit an, so dass man immer genug Spielraum zur Planung hat.

Auch der GEZ-Mann der unverhofft vor der Tür steht muss nicht eingelassen werden, solange er keinen Durchsungsbeschluss hat.

Gruss

Hallo,

Es kann auch dem Hausmeister der Zugang verwehrt werden, und
das ohne Angabe von Gründen, solange der Vermieter hier keinen
Grund für das Betreten der Wohnung durch den Hausmeister
genannt worden ist.

Muß das wirklich explizit erfolgen?
Der Hausmeister wird ja möglicherweise die Ausführung der Arbeiten als Vertreter des Eigentümers überwachen. Muß das also jedem einzelnen Mieter auch noch so bekannt gemacht werden?

Cu Rene

Hallo,

grundsätzlich musst du erstmal niemanden in Deine Wohnung
lassen, es sei denn es ist eine Behörde mit entsprechendem
Durchungsbeschluss.

Das kann ich hier nicht so stehen lassen. Feuerwehr und Gaswerke haben im Havariefall einen Zugang zur Wohnung, auch ohne Beschluss.

Der Vermieter hat ebenso kein uneingeschränktes Zugangsrecht. Er hat das Recht in regelmäßigen Abständen (max. einmal pro Jahr) sein Eigentum zu inspizieren. Klar mit Vornameldung.

Hausmeister sind lästige Fliegen wenn sie nix tun. Auch diese kann man vor die Tür weisen. Sie müssen sich nicht als „Wach- und Aufsichtspersonal“ neben dem Handwerker aufhalten.

Christian

Hallo,

Also der Vermieter darf die Wohnung besichtigen. Das weiß ich.

Er muß sich 7 Tage vorher anmelden!

Aber muß man auch den Hausmeister hereinlassen?

Nur im Notfall, wenn durch obere Mieter eine Überschwemmung entstanden ist, z.B. durch ausgelaufene Waschmaschine, um zu überprüfen, ob Schäden in der unteren Wohnung entstanden sind.
Sonst nein.

Also wenn z.B. Elektriker den Sicherungskasten überprüfen
müssen und der Hausmeister (der selber nix tut, sondern nur
tratscht und dummes Zeug überall erzählt und welchen Dreck
jeder am stecken hat) folgt. Muß man diesen auch herein
lassen, oder kann man dies auch verweigern.

Warum müssen Elektriker den Sicherungskasten überprüfen? War bei mir in 30 Jahren noch nie der Fall! Die Frage an ihn wäre dann, ob es ein Notfall ist und warum dies geschieht. Da wäre ein Gespräch schon wichtig.

Darf überhaupt jemand ohne Aufforderung einfach vor der Tür
stehen und sagen „Wir wollen hier jetzt mal was nachgucken“?

Polizei darf das.
Ansonsten: Anmeldefrist 7 Tage
Im Notfall (kann man erfragen: um was geht es?) ja.

Grüße
Karin

Hallo,

Also der Vermieter darf die Wohnung besichtigen. Das weiß ich.

Er muß sich 7 Tage vorher anmelden!

Das steht wo?
Btw., imho hat er ohne konkreten Anlass nicht mal irgendeinen Anspruch auf Besichtigung.

Polizei darf das.
Ansonsten: Anmeldefrist 7 Tage

Das steht wo?

Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

nur zur Ergänzung:

grundsätzlich musst du erstmal niemanden in Deine Wohnung
lassen, es sei denn es ist eine Behörde mit entsprechendem
Durchungsbeschluss.

Das kann ich hier nicht so stehen lassen. Feuerwehr und
Gaswerke haben im Havariefall einen Zugang zur Wohnung, auch
ohne Beschluss.

Nun, zumindest meine Kollegen und ich (die Feuerwehr) verschaffen uns den Zugang schon, notfalls gewaltsam und/oder mit Unterstützung der Kollegen in (neuerdings) blau. Die entsprechenden Grundrechte sind in den jeweiligen Gesetzen ausdrücklich eingeschränkt (es braucht dazu natürlich auch keinen Durchsuchungsbeschluß).
Für Gasversorger wird es sicher ähnliche Regelungen geben.

Aber ein bisher nicht angesprochener Aspekt: im Notfall ist es durchaus ratsam auch Anderen (z.B. einem Handwerker) Zutritt zu gewähren. Für den Zutritt dieser Personen ist die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung zwar nicht eingeschränkt, aber der Mieter könnte sich schadenersatzpflichtig machen.
Wenn also der Hausmeister mit einem Handwerker vor der Tür steht und sagt, er brauche sofort Zugang, weil sonst ein Schaden entsteht oder größer wird, ist es keine gute Idee ihm diesen Zugang zu verwehren. Der (zusätzliche) Schaden geht sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit zu seinen Lasten.

Gruß Stefan

Es gab in dem Haus (45 Mietparteien, Haus-Baujahr 1973) einige Beschwerden über zu Hohe Heizkosten (Nachtspeicheröfen) und die gehen teilweise arg auseinander.
Also das manche 1000 Euro Strom nachzahlen müssen und manche im Monat 80 Euro Strom vorzahlen, wieder andere (für die selbe Wohnung) 200 Euro im Monat.

Es heißt, das angeblich die Nachtspeicher Tag und Nacht Strom ziehen. Sogar dann, wenn sie gar nicht an sind. Deswegen haben sich einige Mieter auch schon einen Anwalt genommen.
Um diesen ganzen vorzubeugen hat der Vermieter nun wohl eine Elektrofirma beauftragt alle Heizkörper und Stromkästen zu überprüfen um dort (vermutlich auch vor Gericht) eine Basis zu haben, ob die Anschuldigungen auch wahr sind.

Ein offizielles Schreiben habe ich aber noch nicht gesehen, nur „Gerüchte“, das sie demnächst rumgehen.
Und die Hausmeisterin(!) ist ein altes Tratschweib und Lästermaul und da ist die Frage, ob ich sie in die Wohnung lassen muß.

Gruß
Andreas

Die Wohnung ist unverletzlich , basta.
Polizei etc. ist was anderes und um die geht es hier doch gar nicht.