ähem, wenn du das nicht verstehst kann ich nichts dafür
*plonk*
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ähem, wenn du das nicht verstehst kann ich nichts dafür
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…wird autofahrer A von dem von links herausschiessenden autofahrer B überrascht und kracht ihm ohne reagieren zu können voll rein.
also autofahrer A sieht das anders. trotz der etwas schnelleren geschwindigkeit liegt das vergehen bei autofahrer B der sich die vorfahrt erzwungen hat ( ohne zu bremsen über die kreuzung ).
Hallo,
nur ein Detail, die beiden oben genanten Zitate passen nicht zusammen.
Ich verstehe, B kommt aus der linken Richtung aus Sicht von A, und A faehrt seitlich in das Fahrzeug B.
A hat Vorfahrt und rammt jemand, der keine Vorfahrt hat.
Das ist erzwungene Vorfahrt von A, umgekehrt wie oben im Zitat.
Gruss Helmut
A hat Vorfahrt und rammt jemand, der keine Vorfahrt hat.
Das ist erzwungene Vorfahrt von A, umgekehrt wie oben im
Zitat.
wieso ? ist doch ganz einfach.
fahrer A nähert sich der kreuzung auf der er vorfahrt hat.
fahrer B müsste dort normal bremsen und schauen ob jemand von rechts kommt. stattdesen fährt B aber ohne zu bremsen und zu schauen über diese strasse. dies tut er indem augenblick indem fahrer A noch ca 1 bis 2m von der kreuzung weg ist. somit hat natürlich A keine chance zu bremsen und zu reagieren weil er nicht damit rechnet das B einfach so über die kreuzung fährt und nicht bremst
Nochmal,
erzwungene Vorfahrt ergibt sich nicht aus der Vorgeschichte, sondern aus dem Ort des Einschlages.
Wenn A mit Vorfahrt seitlich in das Fahrzeug von B trifft, ist das erzwungene Vorfahrt. Wer seine Vorfahrt erzwingt, hat allein deswegen schon eine Teilschuld am Unfall.
Gruss Helmut
ja, aber die umstände müssen ja auch gesehen werden. wenn jemand so kurz vorher rausfährt, dann trifft denjenigen die alleinige schuld, denn selbst bei den erlaubten 30, oder sogar bei weniger KM/h hätte A keine chance gehabt zu bremsen.
also kann von einer teilschuld wegen erzwungener vorfahrt ja keine rede sein. das müsste ja wohl jeder richter einsehen
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Hallo!
ja, aber die umstände müssen ja auch gesehen werden. wenn
jemand so kurz vorher rausfährt, dann trifft denjenigen die
alleinige schuld, denn selbst bei den erlaubten 30, oder sogar
bei weniger KM/h hätte A keine chance gehabt zu bremsen.
Vollkommen richtig, diese Frage ist natürlich rechtlich sehr wesentlich. Es ist halt so, dass man den Sachverhalt im Endeffekt ohne Sachverständigengutachten nicht klären wird können.
Gruß
Tom