Wen trifft wieviel schuld ?

hallo

folgendes szenario :

autofahrer A fährt in einer 30iger zone auf eine kreuzung zu. diese kreuzung gibt dem autofahrer die vorfahrt ( vorfahrtsschild )und noch zusätzlich dazu kann von rechts kein auto kommen ( da einbahnstrasse )

autofahrer B fährt ebenfalls in der 30iger zone in die kreuzung ein ( er kommt von der sicht aus autofahrer A von links und muss die vorfahrt achten ).

autofahrer B fährt aber nun mit erhöhter geschwindigkeit ( zeugenaussagen sprechen von der doppelten geschwindigkeit ) UND ohne zu bremsen über die vorfahrtachten kreuzung drüber.

zur gleichen zeit fährt autofahrer A ebenfalls etwas schneller als 30 km/h ( zeugen sprechen hier von ca 50 ) über die kreuzung.

ca 1m vor der kreuzung wird autofahrer A von dem von links herausschiessenden autofahrer B überrascht und kracht ihm ohne reagieren zu können voll rein.

autofahrer A muss zu seinem erstaunen feststellen das die gegnerische versicherung hier eine 50 / 50 schuld sieht.

autofahrer A kann dies nicht nachvollziehen da die schuld ja alleine bei autofahrer B ist da dieser OHNE auf die vorfahrt zu achten und dazu noch mit doppelter geschwindigkeit über die kreuzung fuhr und somit autofahrer A keine chance zu reagieren hatte.

autofahrer A möchte klagen gegen die 50 50 und auf volle schuld oder maximal 20/80 plädieren.

wie seht ihr das ? die chancen ?

Moin,

A sollte die Klage sein lassen und Auto fahren lernen! Wer so durch die Stadt rast hat natürlich Schuld.

Sowohl a als auch B sind in verantwortungsloser Weise beide Schuld am Unfall, sodaß es vor Gericht fast sicher zum Uteil 50:50 kommen wird!

Natürlich kann man agumentieren, das B ein kleines bisschen Mehrschuld hat, doch geht die Argumentation ins Leere bei der eigenen Fahrweise und dem Aspekt, daß man ab gewissem Tempo auch kein Vorfahrtsrecht mehr hat! Volle Schuld von B: Da lacht nicht nur der Richter sich kaputt sondern ich auch ;o))

Fazit: Gehirn einschalten beim Auto fahren und froh sein, daß die Dummheit „nur“ mit Blechschaden bestraft wurde.

Gruß

Bernd

also autofahrer A sieht das anders. trotz der etwas schnelleren geschwindigkeit liegt das vergehen bei autofahrer B der sich die vorfahrt erzwungen hat ( ohne zu bremsen über die kreuzung ).

es gibt ein urteil bei dem ein autofahrer auf der autobahn jenseits der 200 gefahren ist ( bei open end, aber trotzdem richtgeschwindigkei 130 ) und einen unfall verursacht hat.

er wurde lediglich zu 20% mitschuld verdonnert.

ähnlich sieht es autofahrer A hier. er wäre bereit 20% zu akzeptieren, aufgrunf erhöher KM/h, aber niemals 50%

also autofahrer A sieht das anders. trotz der etwas
schnelleren geschwindigkeit liegt das vergehen bei autofahrer
B der sich die vorfahrt erzwungen hat ( ohne zu bremsen über
die kreuzung ).

Ja, klar sieht A das anders.
Was hier geschrieben und gemeint wird, ist eh unerheblich.
Was der Richter dazu sagt ist entscheidend.

Beide haben einen erheblichen Verstoß gegen die Stvo begangen.
50:50 ist da einfach vorprogramiert und auch gerecht.
Das mit der Autobahn und 200 km/h ist eine völlig andere Baustelle.
Gruß Rumburak

also autofahrer A sieht das anders. trotz der etwas
schnelleren geschwindigkeit liegt das vergehen bei autofahrer
B der sich die vorfahrt erzwungen hat ( ohne zu bremsen über
die kreuzung ).

ach und wo hat A gebremst und A hat sich die Vorfahrt nicht erzwungen? Wenn es an einer RvL-Kreuzung zu einem Unfal kommt sind nahezu immer beide Schuld und hier liegt es ja auf der Hand!

es gibt ein urteil bei dem ein autofahrer auf der autobahn
jenseits der 200 gefahren ist ( bei open end, aber trotzdem
richtgeschwindigkei 130 ) und einen unfall verursacht hat.

er wurde lediglich zu 20% mitschuld verdonnert.

schon mal von Äpfeln und Birnen gehört?

ähnlich sieht es autofahrer A hier. er wäre bereit 20% zu
akzeptieren, aufgrunf erhöher KM/h, aber niemals 50%

dann akzeptiere halt nicht und zahl zusätzlich Gerichts- und Anwaltsgebühren

Bernd

Hi,

autofahrer A fährt in einer 30iger zone auf eine kreuzung zu.
diese kreuzung gibt dem autofahrer die vorfahrt (
vorfahrtsschild )und noch zusätzlich dazu kann von rechts kein
auto kommen ( da einbahnstrasse )

Schon hier klemmt es. Es gibt keine 30iger Zonen mit Vorfahrtsschildern

autofahrer B fährt ebenfalls in der 30iger zone in die
kreuzung ein ( er kommt von der sicht aus autofahrer A von
links und muss die vorfahrt achten ).

Und das hat er nicht getan, die Vorfahrt geachtet. Und A hat nicht daran gedacht das in 30iger Zonen erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist.

autofahrer B fährt aber nun mit erhöhter geschwindigkeit (
zeugenaussagen sprechen von der doppelten geschwindigkeit )
UND ohne zu bremsen über die vorfahrtachten kreuzung drüber.

Was Zeugen aussagen, und was wirklich gefahren wurde weicht oft weit voneinander ab.

zur gleichen zeit fährt autofahrer A ebenfalls etwas schneller
als 30 km/h ( zeugen sprechen hier von ca 50 ) über die
kreuzung.

Wenn A so schnell war, dann scheint es mir doch möglich das B den A einfach zu spät sehen konnte.

ca 1m vor der kreuzung wird autofahrer A von dem von links
herausschiessenden autofahrer B überrascht und kracht ihm ohne
reagieren zu können voll rein.

1m dann waren aber A und B Schlafmützen, eine drohende Kollision erkennt man doch viel früher.

autofahrer A muss zu seinem erstaunen feststellen das die
gegnerische versicherung hier eine 50 / 50 schuld sieht.

Wie die Versicherung auf die Quote kommt kann nur aus den Unterlagen ersehen werden.

autofahrer A kann dies nicht nachvollziehen da die schuld ja
alleine bei autofahrer B ist da dieser OHNE auf die vorfahrt
zu achten und dazu noch mit doppelter geschwindigkeit über die
kreuzung fuhr und somit autofahrer A keine chance zu reagieren
hatte.

Etwas Mitschuld sehe ich bei A schon, fehlende Aufmerksamkeit und überhöhte Geschwindigkeit.
Da sollte A mal etwas selbstkritsch sein.

autofahrer A möchte klagen gegen die 50 50 und auf volle
schuld oder maximal 20/80 plädieren.

Ohne das alles auf dem Tisch ist kann in dieser Richtung nichts gesagt werden, es kommt eben wirklich auf die Umstände an.

wie seht ihr das ? die chancen ?

Das kann wirklich nur ein Anwalt sagen der die Akten auf dem Tisch liegen hat, auch die Versicherung kennt, und weiß was bei denen noch geht.

Q-Gruß

Hallo!

Das hängt von sehr vielen Faktoren ab, die man von der Ferne ohne genaue Kenntnis des Unfallherganges nicht beurteilen kann. Da spielt ja nicht nur die Geschwindigkeit, sondern beispielsweise auch die Sichtverhältnisse, Reaktionszeit, Erkennbarkeit des Fehlverhaltens etc. eine Rolle.

Im Gerichtsverfahren muss man natürlich auch rechnen, dass die Sachverhaltsfeststellung meistens nicht 100% vorhersehbar ist, weil die Aussagen über den Unfallhergang oft sehr unterschiedlich sind.

Eines ist aber klar: 50km/h statt 30km/ ist keine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung, sondern erheblich, vor allem wenn man bedenkt, dass der Bremsweg mit der Geschwindigkeit zum Quadrat steigt (abgesehen davon, dass auch der Reaktionsweg länger ist). Das heißt aber jetzt noch nicht automatisch, dass ein Mitverschulden gegeben ist, denn das hängt letztendlich davon ab, wieviel diese Geschwindigkeitsübertretung zu diesem Unfall beigetragen hat. Das kann sehr viel, aber auch nichts sein.

Gruß
Tom

Hallo!

Sowohl a als auch B sind in verantwortungsloser Weise beide
Schuld am Unfall, sodaß es vor Gericht fast sicher zum Uteil
50:50 kommen wird!

Die hellseherischen Fähigkeiten kombiniert mit Unkenntnis mancher Forenten sind tatsächlich zu bewundern…

Gruß
Tom

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Schon hier klemmt es. Es gibt keine 30iger Zonen mit
Vorfahrtsschildern

es handelt sich bei der kreuzung um dieses schild. und das heisst ja bekanntlich vorfahrt an der nächsten kreuzung

http://www.juraforum.de/gesetze/_anlagen/z301.gif

es handelt sich bei der kreuzung um dieses schild. und das
heisst ja bekanntlich vorfahrt an der nächsten kreuzung

Hi,

so ähnlich jedenfalls, die Bedeutung ist klar. Dann ist es aber keine 30iger Zone. Mag zwar limitiert sein, aber das Wesen einer Zone ist eben das es keine vorfahrtsregelnden Schilder gibt.

Imho könnte da allenfalls ein Anwalt helfen der auch die Stelle kennt, die Unfallberichte einsehen kann.

Eine Erstberatung sollte nicht unbedingt ein Vermögen kosten. Zu empfehlen ist ein Anwalt der vom ADAC empfohlen wird. Die sind auf Verkehrssachen spezialisiert.

Q-Gruß

Hallo!

Mag zwar limitiert sein, aber das
Wesen einer Zone ist eben das es keine vorfahrtsregelnden
Schilder gibt.

Hast du einen Führerschein? Tut mir leid, dass ich da so frage, aber das Wesen einer Zone ist, dass eine bestimmte Vorschrift in einem Gebiet gilt und nicht nur auf einer Straße. Warum es in einer „Zone“ keine „vorfahrtsregelnden Schilder“ geben soll ist mir ein Rätsel.

Gruß
Tom

Hast du einen Führerschein?

Hi,

soviel ich weiß, ja. Werde aber bei Gelegenheit mal nachsehen.

Tut mir leid, dass ich da so
frage, aber das Wesen einer Zone ist, dass eine bestimmte
Vorschrift in einem Gebiet gilt und nicht nur auf einer
Straße.

Dann zitiere ich mal aus Wikipedia

Zonen dieser Art dienen der Verkehrsberuhigung. Besonders häufig sind sie in Wohngebieten zu finden. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO).

http://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone

Warum es in einer „Zone“ keine „vorfahrtsregelnden
Schilder“ geben soll ist mir ein Rätsel.

Einfach um den Verkehr zu verlangsamen.

Da gibt es noch viele Regeln bis ein Gebiet zur Tempo-30-Zone wird.

Paar Täfelchen aufstellen reicht da nicht.

Q-Gruß

Hallo!

autofahrer B fährt aber nun mit erhöhter geschwindigkeit (
zeugenaussagen sprechen von der doppelten geschwindigkeit )

zur gleichen zeit fährt autofahrer A ebenfalls etwas schneller
als 30 km/h ( zeugen sprechen hier von ca 50 ) über die
kreuzung.

Wow! Das sind aber präzise Zeugen, wenn die Geschwindigkeiten auf 10 km/h genau schätzen können. Denn der doppelt so schnelle fuhr ja nur 10 km/h schneller als der mit 50. Ich denke, vor Gericht dürfte das eher zerpflückt werden.

Interessant finde ich ja die Formulierung, daß der Autofahrer mit 50 nur „etwas“ zu schnell gewesen sein soll. Dabei war er fast genauso schnell wie der mit 60 …

Hallo!

Nun gut, ich war da etwas zu spitz. Trotzdem: wenn dort entsprechende Vorfahrtschilder stehen (und es einen zu Grunde liegenden Rechtsakt gibt), dann gelten die auch. Daher spielt das auch keine Rolle zur Beurteilung dieser Rechtsfrage.

Gruß
Tom

Sowohl a als auch B sind in verantwortungsloser Weise beide
Schuld am Unfall, sodaß es vor Gericht fast sicher zum Uteil
50:50 kommen wird!

Hi,

2 Verkejrsteilnehmer sind zu schnell gefahren, aber einer hat die Vorfahrt mißachtet, eine der grundlegenden Regeln. Dass Du hier mit Bestimmtheit die Haftungsverteilung voraussehen kannst - und dann auch noch 50:50 - ist schon bewunderns… ääh bemerkenswert.
Also wenn das hier kein Expertenforum wäre, würde ich sagen das ist völliger Unfug…

Grüße, M

ach und wo hat A gebremst und A hat sich die Vorfahrt nicht
erzwungen? Wenn es an einer RvL-Kreuzung zu einem Unfal kommt
sind nahezu immer beide Schuld und hier liegt es ja auf der
Hand!

Also jetzt bin ich überzeugt: das ist Unfug und Du bist ahnungslos. Selten So einen platten Nonsens gelesen, woher nimmst Du Deine „Kenntnisse“ ??!!

'nabend!

Ist diese Situation in irgendeinem Fahrschul-Übungsbuch oder ähnlichem beschrieben? Die Formulierungen würden zwar absolut nicht dazu passen, aber …
*dejavu*
genau diese Schilderung habe ich hier schon einmal gelesen, ist auch schon ein paar Tage länger her. Habe es leider auch im Archiv nicht wieder gefunden. Nichts desto trotz ist das nicht das 1. Mal hier,…
*grübel*

T.

Ich kann dir aber 30er-Zonen mit Vorfahrtsschildern zeigen!

Es steht ja auch nirgendwo geschrieben, dass es sie nicht geben darf. Es gilt sowieso immer Rechts vor links, wenn keine vorrangige Regelung besteht, und ein Vorfahrtsschild ist eine solche Regelung.

Meines Wissens nach werden die Schilder in den 30er-Zonen aufgestellt, in denen Busse (ÖPNV) fahren. Alle 30er-Zonen, die ich kenne, durch die ein Bus fährt, haben diese Schilder. Das macht auch Sinn: Dem Bus muss nämlich ein zügiges Vorankommen ermöglicht werden.

Levay

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Hallo!

Nun so kann man das auch wieder nicht sehen. Es kann durchaus sein, dass der, der die Vorfahrt scheinbar missachtet hat, diese gar nicht missachtet hat.

Gruß
Tom

Huhu!

Einige Web-2-Kids werden überrascht sein, aber: Wikipedia ist nicht das Gesetz. Die StVO isses. Und dort steht:

„An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.“

An dem Wort „grundsätzlich“ lässt sich dabei erkennen, dass es Ausnahmen geben kann.

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