Wenden auf Autobahn

Mal angenommen:
Ein Mann steht wegen eines Unfalls auf der Autobahn im Stau. Stau und Unfall sind in Baustellenbereich(verengte Fahrbahn)
Er steigt aus dem Auto, schiebt die Mittelleitplanke weg, und fährt auf der anderen Fahrbahn in regulärer Fahrtrichtung weiter.
Dabei wird er mit Handy gefilmt und Nummer aufgeschrieben.Er wird angezeigt. Was könnte da passieren??

Hallo Risotto,

in diesem Fall liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor, die laut Bußgeldkatalog (Lfd. Nr. 83.3) mit 200 Euro Bußgeld, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Bei Gefährdung wird die Strafe noch erhöht.

Gruß
Ultra

Tag Risotto,

so ein Mensch sollte ganz hart bestraft werden. (wird er auch)

volles Programm,mit MPU.

Mücke

Hallo,

Ein Mann steht wegen eines Unfalls auf der Autobahn im Stau. Stau und Unfall sind in Baustellenbereich(verengte Fahrbahn) Er steigt aus dem Auto, schiebt die Mittelleitplanke weg, und fährt auf der anderen Fahrbahn in regulärer Fahrtrichtung weiter. Dabei wird er mit Handy gefilmt und Nummer aufgeschrieben.Er wird angezeigt. Was könnte da passieren??

Vielleicht nichts. Man hat schon von den tollsten Dingen gehört, wo die Polizei einfach zuviel andere Dinge zu tun hatte. Da kann schon mal ein Geisterfahrer nach einem Unfall ungeschoren davonkommen.
Vielleicht überlegt der Bearbeiter auch erstmal, wie der angezeigte Sachverhalt rechtssicher bewiesen werden kann.
Wenn dann die Sache wirklich verfolgt wird, kommt es auch sicher darauf an, was dem Rechtsanwalt dazu einfällt.
Frage off-topic: Hat der filmende selbst am Steuer gesessen? Wenn dem so wäre, könnte man ihm dann selbst auch noch eine Ordnungswidrigkeit anhängen?

Grüße

Moin,
die Überschrift irritiert etwas, denn wenn ich dich richtig verstehe ist dein angenommener Mann nicht zum Geisterfahrer geworden. Ich könnte mir dann folgende Punkte aus dem Katalog vorstellen:

a) Stau hin oder her, er ist ja ausgestiegen um die Planke zu öffnen: „Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten“ , das macht nach Nr. 84 im Katalog 30€.
b) Dazu hat er nach Nr. 86 „Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten“, bringt 10€
c)Als nächstes nach Nr. 87 „An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren“ für 25€
d) Dann entweder „An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren“, Nr.80, macht nochmal 25 €, oder mit Gefährdung nach Nr. 81 für 75€ und zusätzlich 3 Punkte

Dazu käme dann vielleicht noch das Strafgesetzbuch, §315b, mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Wer „Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt“ kann bis zu 5 Jahre in den Knast gehen. Und spätestens hier ist die Idee dann nicht wirklich clever und smart gewesen.

Nur meine Gedanken, keine Expertenmeinung :smile:

Gruß

heavyfuel

a) Stau hin oder her, er ist ja ausgestiegen um die Planke zu
öffnen: „Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten“ ,
das macht nach Nr. 84 im Katalog 30€.
b) Dazu hat er nach Nr. 86 „Als Fußgänger Autobahn betreten
oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle
betreten“, bringt 10€

Hallo,
bei Stau auf der Autobahn die Fuesse vertreten und mit den Nachbarn schwaetzen ist heute normal, zahlt auch niemand. Oder soll die Zahlstelle mobil anreisen und hunderte abkassieren?
Gruss Helmut

bei Stau auf der Autobahn die Fuesse vertreten und mit den
Nachbarn schwaetzen ist heute normal, zahlt auch niemand. Oder
soll die Zahlstelle mobil anreisen und hunderte abkassieren?

Hallo,
stimmt schon und ist ein Selbstgänger. Obwohl - bei unserer Kassenlage… Hoffentlich habe ich nicht gerade neue Begehrlichkeiten beim Finanzminister geweckt :smile:

Hier waren es doch andere Voraussetzungen:

Dabei wird er mit Handy gefilmt und Nummer aufgeschrieben.Er wird angezeigt. Was könnte da passieren??

Wenn die Maschinerie erstmal angelaufen ist könnte ich mir ein solches Szenario mit dem kompletten Programm schon vorstellen.

Vielleicht erfahren wir ja irgendwann, was aus diesem angenommenen Fall tatsächlich geworden ist.

Schöne Grüße und staufreie Kilometer
heavyfuel

Ein Mann steht wegen eines Unfalls auf der Autobahn im Stau.
Stau und Unfall sind in Baustellenbereich(verengte Fahrbahn)
Er steigt aus dem Auto, schiebt die Mittelleitplanke weg, und
fährt auf der anderen Fahrbahn in regulärer Fahrtrichtung
weiter.

Ich (BKA) sehe da den §315b des StGB als erfüllt an.
Man beseitigt eine Einrichtung, die der Sicherheit im Straßenverkehr dient.

Dann wird auch der §315c des StGB greifen.
Man wendet auf der Autobahn. Ich sehe da keine Einschränkung auf „Wenden UND zum Geisterfahrer werden“. Im Gegenteil: Da das gegen die Fahrtrichtung fahren einzeln aufgeführt ist, muss mit „Wenden“ gemeint sein, dass man nach dem Wenden in der richtigen Richtung fährt.

Beiden Straftatbeständen liegt die Bedingung zu Grunde, dass man dadurch Leib/Leben/wervolle Sachen gefährden muss. Da man beim Wenden mit Geschwindigkeit 0 auf die Überholspur der Gegenfahrbahn gerät, halte ich das IMMER für gegeben, wenn die Gegenfahrbahn nicht gesperrt oder kilometerweit einsehbar leer war.

Hallo,

(BKA)

Nett formuliert, man lernt nicht aus, was Abkürzungen angeht.

Da das gegen die Fahrtrichtung fahren einzeln aufgeführt ist,

Gerade neulich stand wieder in der Zeitung, daß jemand etliche Kilometer auf dem Standstreifen im Rückwärtsgang zur Raststätte gefahren ist.
Im Kleinen (etwa auf dem Beschleunigungsstreifen zurück, wenn man die Ausfahrt verpaßt hat) soll das öfter mal vorkommen.
Das würde ich darunter verstehen. Ebenso natürlich gleich komplett falsch einzufahren, dann braucht man auch nicht wenden.

Cu Rene