Weniger ALG durch Elternzeit

Hallo!

Im Focus las ich heute folgenden Artikel:
http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/a…

Was mich interessiert: wie sollte sich nun eigentlich jemand verhalten, dem das vor zwei Jahren genauso erging - gesetz dem Fall, diejenige hatte damals Widerspruch eingelegt, der aber von der Bundesagentur für Arbeit als unbegründet abgewiesen wurde?

Danke vorab und
viele Grüße
—> Mayo

Hallo,

wie sollte sich nun eigentlich jemand
verhalten, dem das vor zwei Jahren genauso erging

Sich vermutlich darüber ärgern, dass damals keine Klage eingereicht wurde. Die Frist für die Eimreichung einer Klage beim Sozialgericht ist schon lange um http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__87.html

MfG

Hallo!

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Auffassung des Sozialgerichts Dresden bestätigen sollte, könnte bei der Behörde, die damals das Arbeitslosengeld bewilligt hat, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die erneute Prüfung der Angelegenheit beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein unanfechtbar gewordener Verwaltungsakt noch geändert werden.

Gruß Franz

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