Weniger als 3450.-€ - Raus a. priv. Krankenkasse!?

Hallo Forum,

sehr wahrscheinlich komme ich nicht mehr ( wegen Arbeitszeitänderung ) über die Bemessungsgrenze hinaus. Was passiert dann im Fall der Fälle? Muss ich raus und in die Gesetzliche überwechseln. Wie ist der Ablauf, was muss ich beachten.

Vielen herzlichen dank im Voraus für euere Hilfe.
Günter

In der Regel müssten sie aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln. Es gibt aber noch möglichkeiten wie sie in der privaten bleiben könnten. Wenn die gesetzliche nachfragt, damit sie wieder in die gesetzliche kasse sollen, können sie einen nachweis erbringen, dass sie 5 Jahre in Privaten Kasse versichert waren.
Daraufhin ist es ihnen überlassen, ob sie sich aus der pflicht befreien lassen möchten. Sprich: Sie haben das Recht, wenn sie 5 Jahre oder länger in der privaten waren, auch weiterhin in der privaten zu bleiben. Zu beachten wäre dann noch folgendes: Wenn Sie sich einmal von der Pflicht befreit haben, gibt es auch kein zurück mehr. Dann bleiben sie auch in der privaten. Aus diesem Gesichtspunkt heraus sollte man es sich gut überlegen ob man dieses Recht in Anspruch nimmt.

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Hallo Baris,

diese Regel mit den 5 Jahren ist mir nicht bekannt, könntest du mir dafür eine Quelle nennen?

Ich kenne nur die Regelung, dass man sich befreien lassen kann, so man will (wie du es dargestellt hast).

Das einzige, wo es diese 5 Jahresregel gibt, ist bei 55+jährigen. Nur die sind automatisch frei, die benötigen keine Befreiung mehr, wenn sie eben die 5 Jahre nachweisen können.

Gruß
Marco

Hi!

sehr wahrscheinlich komme ich nicht mehr ( wegen
Arbeitszeitänderung ) über die Bemessungsgrenze hinaus. Was
passiert dann im Fall der Fälle? Muss ich raus und in die
Gesetzliche überwechseln. Wie ist der Ablauf, was muss ich
beachten.

Du kannst - Du musst aber nicht!
Wenn Du in der Privaten bleiben möchtest, dann musst Du einen Antrag auf Befreiung stellen (ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es immer noch so ist - früher haben diese Befreiungsanträge grundsätzlich die AOK’s bearbeitet).
Der Haken jedoch ist: Du hast dann keine Möglichkeit mehr, irgendwann mal wieder zurück in die Gesetzliche zu wechseln!

In der Regel wird Dein Lohnbüro Dir zum Ende des Jahres mitteilen, dass Du die Bemessungsgrenze nicht mehr erreichst. Dann hast Du eine recht kurze Frist im Januar 2004 (da es wirklich soo selten vorkommt, müsste ich jetzt nachschauen - da frage besser Deine PKV *fg*) zum Antrag stellen (ich habe da jetzt irgendwie 14 Tage im Kopf)…

Ich hoffe, irgendwie geholfen zu haben

Liebe Grße
Guido