Hallo zusammen,
hab mal eine Frage zum Bafög.
Wenn ein Geschwisterteil eine Ausbildung macht und da z.B. 620 Euro verdient, wird dieses Bruttoeinkommen bei der Bestimmung des Bafögs eingerechnet, was ein geringeres Bafög zur Folge hat. Wenn der Auszubildende jedoch hohe Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz hat, müssten diese Kosten dann nicht vom Bruttolohn abgerechnet werden können?
Und was kann man tun, wenn sich das Einkommen des Elternteils im Moment
verringert z.B. wegen Kurzarbeit? Man aber noch nicht weiss wie länge das anhält und um wieviel sich das Gehalt verändert. Kann man da schon einen Änderungsantrag stellen, da man dem Studierenden nicht mehr finanziell unterstützen kann?
hab mal eine Frage zum Bafög.
Wenn ein Geschwisterteil eine Ausbildung macht und da z.B. 620
Euro verdient, wird dieses Bruttoeinkommen bei der Bestimmung
des Bafögs eingerechnet, was ein geringeres Bafög zur Folge
hat. Wenn der Auszubildende jedoch hohe Aufwendungen für
Fahrten zum Arbeitsplatz hat, müssten diese Kosten dann nicht
vom Bruttolohn abgerechnet werden können?
Was die Verdienste von Geschwistern angeht, bin ich bei dem Thema nicht ganz firm. Was ich weiß ist, daß Fahrtkosten ja bei der Einkommenssteuer zu einem bestimmten Anteil anrechenbar sind (Fahrtkostenpauschale) und sich damit das zu versteuernde Einkommen verringert. Und beim Bafög-Amt werden ja die Steuerbescheide als Berechnungsgrundlage genommen, also wird das wohl auf diesem Wege berücksichtigt werden.
Und was kann man tun, wenn sich das Einkommen des Elternteils
im Moment
verringert z.B. wegen Kurzarbeit? Man aber noch nicht weiss
wie länge das anhält und um wieviel sich das Gehalt verändert.
Kann man da schon einen Änderungsantrag stellen, da man dem
Studierenden nicht mehr finanziell unterstützen kann?
Man kann einen Antrag stellen, daß nicht, wie sonst üblich, das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren als Berechnungsgrundlage genommen wird, sondern das aktuelle Einkommen. Damit werden solche Fälle wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit etc. berücksichtigt. Die Höhe der Gehaltsänderung sollte aber bekannt sein und muß ja wiederum auch nachgewiesen werden.
Solche Sachen klärt man aber am besten nochmal im Amt selbst.
Man kann einen Antrag stellen, daß nicht, wie sonst üblich,
das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren als
Berechnungsgrundlage genommen wird, sondern das aktuelle
Einkommen. Damit werden solche Fälle wie Kurzarbeit,
Arbeitslosigkeit etc. berücksichtigt. Die Höhe der
Gehaltsänderung sollte aber bekannt sein und muß ja wiederum
auch nachgewiesen werden.
Solche Sachen klärt man aber am besten nochmal im Amt selbst.
„Aktualisiserungsantrag“ heißt das Teil sinnigerweise, wenn du danach beim Amt fragst, werden die dir sagen, was sie von dir an aktuellen Informationen brauchen etc…
Die Höhe der
Gehaltsänderung sollte aber bekannt sein und muß ja wiederum
auch nachgewiesen werden.
für den Rest des Förderungszeitraumes wird das Gehalt bei einem Aktualisierungsantrag durch den Antragsteller abgeschätzt. Wird dem Antrag stattgeben (und das ist immer dann der Fall, wenn sich der Förderungsbetrag tatsächlich erhöhen würde), muss das Einkommen am Ende des Förderungszeitraums nachgewiesen werden, wobei Nachzahlungen seitens des Bafög-Amtes oder aber Rückzahlungen seitens des Empfängers möglich sind.
Wenn man einen Aktualisierungsantrag stellt, sollte man bedenken: Wenn aus irgendeinem Grund das Einkommen der Eltern das Gehalt von vor zwei Jahren ÜBERSTEIGT, dann gibt es nach dem gestellten Aktualisierungsantrag kein Zurück mehr, d.h., man bekommt weniger Bafög und hat nicht mehr die Möglichkeit, doch noch das Einkommen von vor zwei Jahren zu berücksichtigen! In unklaren Situationen empfiehlt es sich deshalb, den Aktualisierungsantrag erst am Ende des Förderungszeitraumes zu stellen (das ist möglich!). Damit geht man sicher, dass sich das Einkommen tatsächlich verringert hat (man also nicht weniger Bafög kriegt) und dass man selbst keine Nachzahlungen aufgrund schlechter Schätzungen leisten muss. Das Bafögamt erstattet rückwirkend die Förderdifferenz für den gesamten Förderungszeitraum (in der Regel ein Jahr bzw. zwei Semester).
Solche Sachen klärt man aber am besten nochmal im Amt selbst.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe mit meinem Sachbearbeiter sehr gute Erfahrungen gemacht, was ausführliche Beratung angeht.