Hallo!
Du hast das schon richtig interpretiert. Allerdings gilt das
zum Zeitpunkt der Herstellung.
In §22a Fertigpackungsverordnung ist aber noch folgendes zu finden:
(1) Mit dem Abtropfgewicht gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge dürfen gewerbsmäßig nur so hergestellt werden , daß das Abtropfgewicht im Mittel das angegebene Abtropfgewicht nicht unterschreitet.
Hier wird m.E. eindeutig darauf Bezug genommen, dass das Herstellungsverfahren so gewählt sein muss, dass am Ende das Abtropfgewicht (also dann beim Endkunden) das Gewicht (abzüglich der genannten Toleranzen) nicht unterschreitet. Eine anderes Herstellungsverfahren („dürfen gewerbsmäßig nur so hergestellt werden…“ - und nicht anders!!) darf nicht gewählt werden. Des Weitern ist ein zeitl. Rahmen zu finden:
(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten als eingehalten, wenn das Abtropfgewicht der Fertigpackungen in dem in Nummer 8a der Anlage 4a festgelegten Zeitraum den Anforderungen genügt.
So… und scheinbar ist der festgelegten Zeitraum, in welchen die oben genannten Anforderungen eingehalten werden müssen, in der Anlage 4a Nr. 8a zu finden:
_Prüfung des Abtropfgewichts
Abtropfgewichte sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen. Die Nummern 1 bis 5 und 7 gelten entsprechend. Bei Fertigpackungen mit den nachstehend genannten Erzeugnissen muß das angegebene Abtropfgewicht den Anforderungen des § 22a Abs. 1 bis 3 in dem nachstehenden Zeitraum, gerechnet vom Zeitpunkt der Herstellung an, genügen
a) Obst, Gemüse und sonstige pflanzliche Lebensmittel 30 Tage bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums,
b) Fische und sonstige in § 9 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung genannte Erzeugnisse 2 Tage bis 14 Tage,
c) Fleisch und Fleischerzeugnisse 5 Tage bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums,
d) sonstige Erzeugnisse 14 Tage bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums_
QUELLE: http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/anlage_…
Interpretiere ich dies richtig: Das Gewicht muss sich in den Toleranzen bis 14 Tage vor Ablauf des MHD bewegen. Also doch nicht nur zum Zeitpunkt der Herstellung. Danach ist es egal?
Gruß
Falke