Weniger Gehalt trotz höherer Qualifikation?

Ich arbeite in einem 4-Mann-Team im IT-Support eines grösseren Pharmaunternehmes. Wir sind alles Tarifmitarbeiter (Tarifvertrag Chemische Industrie), haben den gleichen Aufgabenbereich und sind alle mehr als 6 Jahre im Unternehmen beschäftigt.
Ich habe in unserem Team die längste Betriebszugehörigkeit, bin am besten ausgebildet und qualifiziert, habe die höchste Arbeitsbelastung und bin gegenüber Vorgesetzten / Kollegen / Mitarbeitern der „informelle Teamleiter“. Mich stört, dass ich innerhalb unseres Teams am wenigsten verdiene - also in einer niedrigeren Tarifgruppe eingestuft bin. Die Differenz liegt bei mehreren Hundert Euro. Der Grund liegt wohl einfach darin, dass ich als „Dienstältester“ seinerzeit keine so erfolgreiche Gehaltsverhandlung geführt habe.
Habe ich einen Anspruch darauf, zumindest dasgleiche Gehalt wie meine Teamkollegen zu bekommen?

Hallo Ruprecht70,

da kann ich Dir wenig weiterhelfen. Ich denke die Löhne sind ja über den Tarifvertrag geregelt.
Wieviel solltest Du denn lt. Tarifvertrag verdienen?
Habt ihr keine Betriebsrat? Wenn ja, sollten der dir weiterhelfen können.

Bin leider zu wenig in diesem Metier. Vielleicht kannst Du dich auch bei der Gewerkschaft beraten lassen. Solltest Du Mitglied sein. :wink:

Wünsch Dir viel Glück und hoffe für Dich das Du jemanden findest der Dir weiterhelfen kann.

VG
Barbara

Hallo Ruprecht,
habe Sie schon mit Ihren Vorgesetzten gesprochen? Das sollten Sie auf alle Fälle tun. Wenn Sie nach Tarif bezahlt werden, haben Sie auch Anspruch auf den Tariflohn. Viel Erfolg
Circan

Hallo ruprecht70,
ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht willkürlich schlechter stellen. D.h. grundsätzlich hast Du einen Anspruch gleich behandelt zu werden. Allerdings verbietet der Gesetzgeber nicht, einzelne Leute aus bestimmten Gründen besser zu stellen. In einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung müsste er allerdings schon deutliche Argumente bringen, warum alle anderen besser gestellt sind. Da kommt es dann auf den Tarifvertrag an, den ich nicht kenne. D.h. die Kriterien für die einzelnen Gehaltsgruppen müssten heran gezogen werden. I.d.R. sind das Berufsausbildung, Zusatzqualifikation und Erfahrung. Und zwar immer im Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit. Eine vorgehaltene, aber nicht abgerufene Qualifikation kann dabei nicht heran gezogen werden. Wenn ihr aber alle die gleiche Qualifikation habt und die gleiche Tätigkeit ausübt und die höhere Gehaltsgruppe Eure Tätigkeit treffend beschreibt, dann hast Du gute Karten Deinen Anspruch - notfalls gerichtlich - geltend zu machen. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Gruß
engelshaar20

Hallo,
wenn Sie tarifgebunden sind, ergibt sich meist die Antwort durch einen Blick in den Tarifvertrag. In diesem TV gibt es bestimmt auch Aussagen zu den Tarifgruppen und den Tätigkeitsmerkmalen. Wenn die Tätigkeit von Ihnen einer anderen TG entspricht, kann man seinen Anspruch nach dem TV zur Not beim Arbeitsgericht einklagen. Entspricht die Tarifgruppe Ihrem Gehalt und der AG zahlt den anderen MA freiwillig eine höhere TG, hat man keine Möglichkeit über den TV. Es bleibt dann noch das Gespräch mit dem AG und ggf. schaltet man auch den Betriebsrat ein.

Hallo es kann schon sein, dass Du Recht hast und am schlechtesten verhandelt hast. Ich würde auf jeden Fall versuchen nachzuverhandeln. Aber ob Du einen Rechtsanspruch auf ein höheres Gehalt hast (was einem der gesunde Menschenverstand eigentlich sagt)kann ich Dir leider nicht beantworten. Vielleicht solltest Du mal mit dem Betriebsrat sprechen. Tut mir leid.

hallo ruprecht,

leider bin ich keine expertin in sachen lohn- und gehalt. du hast sicher keinen einklagbaren anspruch auf ein gleiches gehalt, wenn du nicht von dir aus ein gespräch in dieser hinsicht führst. argumente hast du ja schließlich genügend. deine chefs warten vielleicht darauf, von alleine wird dir niemand ein höheres gehalt anbieten. sollten sie dann eine gehaltserhöhung ablehnen, würde ich einen anwalt zu rate ziehen.
gruß und viel glück, lautrec66

Hallo, ja das würde mich auch stören. Leider kann ich Dir konkret nicht helfen. Wenn Ihr Tarifmitarbeiter seid, dann besteht doch auch eine Tarifbindung und bei gleicher Arbeit = gleicher Lohn. Hier kann doch bestimmt die ein Gewerkschaftsvertreter helfen und Deine Tarifeingruppierung überprüfen.

Viel Erfolg

Hallo ruprecht 70,

ich denke schon das du einen Anpruch hast genauso entlohnt zu werden wie die anderen.
Aber Du weißt doch sicherlich das kein Chef und kein Unternehmen dir freiwillig mehr Geld von allein anbietet. Es sollte also deine Pflicht sein dir genaue Gedanken zu deinen Gehaltsvorstellungen zu machen und dann um ein Gespäch bitten.

Viel Glück