Weniger Resturlaub wegen Teilzeit ab Januar?!

Ich arbeite als Krankenschwester an einem nach TVöD bezahlten Klinikum. Nun habe ich meinen Stundenumfang zu Januar reduziert-ich gehe ab dann von 100% runter auf 85%.

Ist es wirklich richtig, dass man, dann seinen Resturlaub, in meinem Fall 10 Tage, nur anteilig bekommt?
Ich bekomme statt der 10 nur 8,5 Tage, da das an den 85% bemessen wird. Diese gelten doch aber erst ab dem neuen Jahr, warum werden mir 1,5 Tage von meinem (Rest)Urlaub aus dem Jahr, in dem ich 100% gearbeitet haben, einfach so weggenommen??!
Die Begründung sei, dass ich ja auch mit den 8,5 Tagen 2 Wochen frei machen könne, weil ich ja auf Grund der Teilzeit auch mehr freie Tage pro Monat habe.
Aber das kann doch nicht sein! Das ist doch mein Vorjahresurlaub! Den habe ich mir doch nicht aufgespart, um mir dann 1,5 Tage davon klauen zu lassen!

Ist das wirklich so??

Besten Dank im Voraus.

Hallo Guten Tag,

ich habe so etwas Ähnliches selbst erlebt, als ich meine Arbeitszeit reduziert hatte. Da wurde der Resturlaub ebenfalls auf meine neuen Arbeitsstunden angepasst, somit hatte ich einen Teil der Stunden vergeigt. Aber: Urlaubstage können nicht einfach gestrichen werden, wohl aber können die bezahlten Stunden für einen Urlaubstag reduziert werden. Sie müssten also die durchschnittliche neue Wochenarbeitszeit heranziehen und sie bekommen für diesen Urlaubstag dann weniger Vergütung - eben nach der neuen Arbeitszeit. Das ist ungerecht, ist aber so, da sich der Urlaubsanspruch in Tagen bemisst.

Sorry, leider fällt mir dazu kein anderer Lösungsansatz ein.

Freundliche Grüße

A.Walther