Hallo!
Wenn man einen befristeten Vertrag hat (bis Ende des Jahres) über ca. 20 Stunden - kann der Arbeitgeber die Stunden EINSEITIG kürzen?
Wie ist so etwas überhaupt zuzuordnen: Teilkündigung (die es nicht gibt), oder Vertragsänderung (die einseitig nicht geht) oder was ist das?
Danke!
Was bedeuten die ca. 20 Stunden; vieleicht ist in dieser Angabe schon eine spätere Kürzung eingeplant gewesen.
nein, das habe ich nur so geschrieben z.B.
Also, sagen wir mal, 20 Stunden genau.
Eine Änderung des Arbeitsvertrages kann nur durch einen „Änderungsvertrag“ vereinbart werden.
Hier einmal etwas genauer aus dem Link
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Nein, das ist im allgemeinen nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, falls eine solche Kündigungsmöglichkeit nicht einzelvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.
Immer möglich ist dagegen die vorzeitige außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund. Diese rechtliche Möglichkeit muß nicht besonders vereinbart werden.
Die Besonderheiten eines befristeten Arbeitsvertrages bestehen daher im wesentlichen darin, daß
der Vertrag automatisch bzw. ohne Kündigung endet, wenn der Beendigungstermin erreicht wird („Zeitbefristung“) oder wenn der Zweck des Vertrages verwirklicht wurde („Zweckbefristung“), und daß
eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen ist, falls eine solche Kündigungsmöglichkeit nicht ausnahmsweise einmal einzelvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde (§ 15 Abs.3 TzBfG).
Hi!
Wenn man einen befristeten Vertrag hat (bis Ende des Jahres)
über ca. 20 Stunden - kann der Arbeitgeber die Stunden
EINSEITIG kürzen?
Nein.
Wie ist so etwas überhaupt zuzuordnen: Teilkündigung (die es
nicht gibt), oder Vertragsänderung (die einseitig nicht geht)
oder was ist das?
Du schließt ja beides schon (völlig korrekt) aus.
Annahmeverzug ist so ziemlich das Einzige, was man dazu wohl sagen kann 
Der AG könnte bestenfalls kündigen, sofern eine Kündigung einzel- oder tarifvertraglich vorgesehen ist.
Bei „normalen“ Verträgen könnte er dann einen neuen Vertrag anbieten, was dann gemeinhin als Änderungskündigung bezeichnet würde, bei Befristungen kommt man ggf. damit allerdings in Probleme.
VG
Guido