Hallo,
ich habe ein problem.
Wir müssen 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein da wir dann für unsere Touren jeden Tag neu eingeteilt werden.
Das problem liegt nun, ich muss also 6 Uhr da sein. bin in der Regel auch so um 5:50 bis 5:55 uhr da.
Nach einer Stundenrechnung von der Firma wird jedoch erst ab 06:15 Uhr abgerechnet.
Mein problem ist, dürfen die das so einfach, was kann man dagegen tun. Durch dies bin ich in die Minusstunden gefahren. Jeden Tag so um die 15 Minuten.
Ich mache da gerade eine Ausbildung zum berufskraftfahrer.
mein Vertrag sagt aber auch aus, beginn: 6:15 ende 14:45
Jedoch sind wird gezwungen 6 uhr da zu sein.
die tourenbesprechung zählt als arbeitszeit,also ab 6 uhr
Hallo,
wenn der Arbeitgeber verlangt, dass Sie um 6 Uhr anwesend sind, muss er Ihnen die Arbeitszeit auch ab 6 Uhr anerkennen.
Gruß
Martin
Hallo,
also wenn Dienstbeginn 6:15 Uhr ist, dann musst du auch erst dann „da“ sein. Ich sehe zwar kein großes Problem, wenn man etwas früher da ist, für mich ist es einfach auch ein Sicherheitsfaktor einzuplanen etwas früher da zu sein, dann kann ich vor Dienstbeginn in Ruhe noch einen Tee trinken und bin sicher, dass ich pünktlich bin.
Für mich hat aber das eine aber nichts mit dem Anderen zu tun. Der normale Tag ist ab Dienstbeginn bis Dienstschluß mit der Sollarbeitszeit zzgl. Pause. Also entstehen keine Minusstunden. Diese müssen also anders entstanden sein.
Was man machen kann? Den Betriebsrat einschalten und wenn keiner im Betrieb ist vernünftig mit dem Chef reden.
LG.
Hallo s3bb3lffm,
kann leider nicht helfen.
Alles beste und viel Erfolg.
Gruss
Wagner
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Hallo,
da ich nicht verstehe wie Sie „in die Minusstunden geraten“ wenn Sie doch jeden Tag 15 Min. mehr machen, als Ihr Vertrag fordert, kann ich Ihre Frage leider so nicht beantworten.
Sorry
mfg
Michael Hilscher
Hallo,
was die Firma da tut ist nicht ok. Entweder ist dein Arbeitsbeginn 06:15h wie es im Vertrag steht und wird ab da bezahlt oder du fängst regelmäßig um 06:00h an, dann muss diese Zeit auch bezahlt werden (die „betriebliche Übung“ ändert quasi deinen Vertrag ab).
Was tun? Auf jeden Fall musst du das fehlende Geld bei deinem Arbeitgeber schriftlich geltend machen, und zwar genau beziffert („Ich will mein Geld“ reicht nicht!). Du kannst das rückwirkend machen im Rahmen der sogenannten Ausschlussfrist, das ist nach den meisten Tarifverträgen üblicherweise 2 Monate. Wenn dein Chef dem nicht nachkommt oder die Bezahlung sogar ablehnt, geht’s nur per Gericht. Dazu hast du dann wieder innerhalb einer bestimmten Zeit die Möglichkeit. Die schriftliche Geltendmachung macht für dich deine Gewerkschaft, wenn du bei einer bist, die Klage auch (alles kostenfrei). Ansonsten musst du die Klage selbst aufgeben, entweder über einen Rechtsanwalt (kostet) oder über einen Rechtspfleger beim Arbeitsgericht (kostet nix).
Geht’s nur dir so oder anderen auch? Dann solltet ihr das miteinander besprechen, euch zusammentun (z. B. alle zusammen immer erst um 06:15h kommen)und euren Chef darauf ansprechen, dass ihr euch das nicht mehr gefallen lasst. Sonst ändert sich nix und das kostet dein/euer Geld.
Viel Glück! fgeyer3
Hallo,
Mein problem ist, dürfen die das so einfach, was kann man
dagegen tun.
Ich mache da gerade eine Ausbildung zum berufskraftfahrer.
mein Vertrag sagt aber auch aus, beginn: 6:15 ende 14:45
Jedoch sind wird gezwungen 6 uhr da zu sein.
- Absprachen und Einteilungen vor dem offiziellen Arbeitsbeginn sind ziemlich üblich.
- Dagegen vorgehen kann man sicher über den Betriebsrat oder ein Arbeitsgericht
- Ich würde mir dann über die Zeit nach Ausbildungsende keine Sorgen mehr machen (zumindest bei dieser Firma)
rambam
Hallo,
ich denke, das deine Firma dass nicht so einfach machen kann, aber ich würde es mir überlegen, ob ich dagegen vorgehen würde. Denke an deine Ausbildung zum Kraftfahrer.
Hallo,
dss Thema ist ziemlich schwierig und wird von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. Dass die Touren-Einteilung vor Ihrer Arbeitzeit vorgenommen wird, ist die Rüstzeit. Ob das in Ihrem Fall zur bezahlten Arbeitszeit zählt oder nicht, weiß ich nicht. Das steht normalerweise in Ihrer Betriebsvereinbarung. Ich würde den Betriebsrat oder die Gewerkschaft fragen.
MfG
Hallo!
Trifft sich gut,fahre grad 4-Achs-Kipper.
Leider darf man heutzutage viel,solange kein Kläger,oder Richter da ist.Umbedingt erstmal die Stechkarten kopieren oder abfotografieren.Ich würde das Problem mit dem Vorgesetzten,bzw-Gruppenleiter besprechen u. darauf bestehen dass die volle Arbeitszeit(auch die mündlich aufoktruierte 1/4 Stunde früher)vergütet wird.WEISE STRICKT AUF DEN VERTRAG hin.Gib für die Änderung der daraus resultiernden Minusstunden,bzw.Entgeltmehrvergütung 14Tage Zeit.Sollte das Problem nicht behoben sein,das ganze Anliegen des Misstandes schriftlich(per Einschreiben-Rückschein)an die Geschäftsleitung u. den Vorgesetzten schicken, u. um mit 14tägiger Erledigung bitten,komplett mit den Nachzahlungen ,bzw. Änderung des Minuskontos.Sollte das nicht nützen,nochmal schriftlich eine Frist von 7 Tagen einräumen.Wenn das nichts hilft,zum zuständigen Arbeitsgericht gehen,einen Rechtspfleger suchen(der kostet nichts) u. einen Mahnbescheid über die zu wenig verrechneten Stunden erstellen lassen,u. abschicken lassen.
DA KOMMEN DIE unfähigen Leute der PA-bzw-Betriebsleitung schon in die Gänge,denn wenn das nichts hilft gibts VOLLSTRECKUNG.
Bei weiteren Fragen,einfach melden.
LG
E. KOch
leider im urlaub
Da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Sorry! Aber rein vom Verständnis her, geht das nornmalerweise nicht, da die Arbeitszeit mit dem Betreten des Dienstortes beginnt.
Sorry für die späte Antwort,
Für mein Verständnis ist das Arbeitszeit. Nach §315, 315, 372, 276 wenn ich mich recht erinnere stellt das eine zumutbare Dienstleistung dar, die dementsprechend vergütet werden muss. Genaueres kann dir bestimmt ein Anwalt des Arbeitsrechts sagen, z.B. von einer Gewerkschaft in der du hoffentlich Mitglied bist.
Hallo, kenne ich, die Situation. Ich denke aber da musst du dich an jemanden mit Kenntnissen des Arbeitsrechts wenden. Ich könnte leider nur mutmaßen.
Grüße,
Stepz
Sorry für die späte Antwort, denn durch Umzug und ohne Telefon warte ich seit 2 Monaten auf die Telekom.
Ich kenne es, dass man 15 Minuten vor Schichtbeginn da zusein hat, ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit. Da kann man nix machen. dass du aber ins „minus“ gerätst, kommt mir seltsam vor. Denn Ende der AZ sollte immer die gleiche sein und die az dazwischen sollte die az pro woche ausmachen.
solltest du noch hilfe braucen, kläre mich bitte darüber auf, was du genau meinst
susanne