Hallo, es geht um den Unterhalt meines Lebensgefährten an seine 1. geborene Tochter (8Jahre). Er zahlt für seine Tochter gerne und auch immer Pünktlich . Leider mischt sich seine Ex-Partnerin immer mehr in unser leben und erschwert es glücklich zu sein. Seit dem 1.08.2011 haben wir einen gemeinsamen Sohn (bis lang hätten wir nicht mal dran gedacht diese Frage zu stellen) nun aber möchte seine Ex. mehr Geld was auch alles kein Thema währe wenn es rechtlich stimmt. bei einem überwiesenem Einkommen von 1315€ verlangt Sie nun 272€ nun stellen wir uns die frage ob unser gemeinsames Kind auch in dieser Rechnung vor kommt oder der Unterhalt geringer währe. wir haben uns immer an den Schulbüchern , Kleidung , Brille ect beteiligt WAS NACH DIESEM FIESEN BRIEF (von ihr)NATÜRLICH WEG FÄLLT
Hallo,
ja, manche Frauen machen einem das Leben schwer.
Natürlich muss eurer Kind mit eingerechnet werden. Sollte er auch den Unterhalt für dich mit finanzieren, wegen z.B. keiner Arbeit etc. wird es sogar noch weniger.
aber von Anfang an:
Lt Düsseldorfer Tabelle, steht der achtjährigen Tochter unter den genannten Umständen ein Unterhalt in Höhe von 364€ zu, abzüglich des halben Kindergeldes.
Für euren Sohn beträgt der Unterhalt 317€, abzüglich des halben Kindergeldes.
Da dein Lebensgefährte aber nur 1315€ bekommt, ist der Unterhalt zu kürzen, denn alleine ihm stehen ab dem 01.01.2013 1000€ zzgl. 5% als Aufwandsentschädigung zu.
Allerdings könnte man noch auf die Idee kommen, dass er sich noch einen Job auf 450€ Basis ( auch neu ab 2013 ) sucht, da er alles daran setzen muss, um die 272€ zahlen zu können.
Heißt:
Solang er die 1315€ verdient, können max. 265€ zu Unterhaltszwecken genutzt werden.
Allerdings gehe ich von weniger aus, da ihr einen Sohn habt.
Macht ihr den Vorschlag 160€ pro Monat zu zahlen.
Sollte sie damit nicht einverstanden sein, müßtet ihr einen Rechtsanwalt mit euren Interessen beauftragen- in dem Fall einen PKH Antrag ( Prozesskostenbeihilfe ) stellen.
Hoffe, dass ich weiterhelfen konnte?!
Liebe Grüße