Weniger Unterhalt wegen Bafög Bezug?

Hallo, ich bin 18 Jahre alt, mache seit August eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Da ich während der Ausbildung nicht zu Hause wohne, erhalte ich Schüler-Bafög in Höhe von monatlich 465 €. Bisher habe ich außerdem von meinem Vater Unterhalt in Höhe von 100€ im Monat bekommen. Verringert sich der Unterhalt jetzt durch den Bezug von Bafög oder fällt sogar ganz weg?

Generell kann sich der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern (beide!) durch den Bezug von Bafög verringern, das stimmt wohl.

Allerdings erscheinen mir die 100 Euro vom Vater per-se ziemlich wenig. Es gibt nach D’dorfer Tabelle für eine 18jährige in Ausbildung einen Minimalbetrag von 304 Euro (für das 1. und 2. Kind), sofern der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nicht unterschritten wird. Da du nun in Ausbildung bist, kommt dazu, dass auch deine Mutter potentiell barunterhaltspflichtig wurde.

Für genauere Berechnungen müsstest du die Einkommen deiner Eltern hier preisgeben (oder halt selbst auf den Düsseldorfer Tabellen Rechner gehen und diese dort eingeben)

Gruß
VB

Die Eltern sind Geschieden?

hab ich angenommen, denn dort steht ja Unterhalt nicht Taschengeld :wink:

Mehr unterhalt kann nicht gezahlt werden, weder vom Vater noch von der Mutter, wegen dem Selbstbehalt. Wurde alles beim Jugendamt neu berechnet, mit Beginn der Volljährigkeit.

Ja Eltern sind geschieden

Hallo

Mit Schüler-Bafög kenne ich mich nicht aus, sondern nur mit Studenten-Bafög, ich kann mir aber nicht gut vorstellen, dass es in dieser Hinsicht einen Unterschied gibt.

Das Bafög deckt doch nur den Teil des Unterhaltes ab, den die Eltern nicht leisten können. Bafög ersetzt doch nicht den Teil des Unterhaltes, der geleistet werden kann.

Mal abgesehen davon kann man von 465 im Monat definitiv nicht leben, wenn man davon noch Miete zahlt. Der monatliche Bedarf von Schülern, die nicht bei den Eltern wohnen und eine Berufsfachschule besuchen ist bei 504,- Euro festgesetzt, allerdings finde ich das extrem wenig. Verstehe ich nicht, sollen Schüler irgendwo für 110,- Euro eine Wohnung mieten? Schon sehr merkwürdig. - Trotzdem fehlen da noch 39,- Euro, um wenigstens diesen niedrigen Bedarf abzudecken.

Übrigens: Wenn ein erwachsenes Kind nicht zu Hause wohnt, und die Eltern Kindergeld für dieses Kind erhalten, sind sie verpflichtet, dem Kind Unterhalt in Höhe dieses Kindergeldes zu leisten (d. h. . Wenn das Kind allerdings seinen ersten Wohnsitz weiterhin bei den Eltern hat, dann wohnt es ja in gewisser Weise noch zu Hause, also irgendeinen Mietanteil dürften die Eltern dann wohl einbehalten.

Wenn du also nicht bei deinem Vater wohnst und er Kindergeld bekommt, dann muss er wenigstens das an dich weitergeben.

Viele Grüße

Nein, das stimmt durchaus nicht.