Weniger Unterhalt wg BaföG?

Hallo,

Ich studiere seit zweieinhalb Jahren und lebe seitdem auch alleine. Ich habe ein monatliches BaföG-Einkommen von 526€. Mein Vater zahlte bisher auch wenigstens noch den Unterhalt (ca. 250€).

Nun meinte er aber gestern plötzlich, dass er ab sofort nichts mehr zahlen würde, weil mein BaföG „ja schon so hoch ist“. Kann er das einfach machen?

Und bitte keine anklagenden Sprüche über mein Vater-Tochter-Verhältnis! Wer mich (und ihn und die Vorgeschichte) nicht kennt, der kann auch nicht fair urteilen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Hallo,

ja leider, dass kann er. Sie werden auch Kindergeld bekommen und ab 18 sind Sie selber für Ihren Lebensunterhalt zuständig.
630 Euro müssten Ihnen mit Kindergeld zustehen und da liegen Sie drüber.
So sieht es das Gesetz in Deutschland vor.
Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie ruhig.

Liebe Grüsse

Hallo,

die Frage lässt sich ohne jegliche Anklage einfach beantworten.
Im BaföG Bescheid ist aufgeschlüsstelt, wieviel er rechtlich für dich zahlen muss.
Angesichts der geringen Differenz zur BaföG-Höchstgrenze wird dieser Betrag sicherlich geringer als 250€ monatlich sein.

MfG
Daniel Wall

Hallo nochmal,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Können Sie mir vielleicht auch sagen, wo genau kann ich denn im BaföG-Bescheid sehen, wie viel er für mich bezahlen muss? Wie wird das denn im Beamtendeutsch betitelt?
Der Bescheid sieht zum Thema Eltern so aus:

  1. Positive Einkünfte
  2. Sozialpauschale
  3. Steuern
  4. Zwischensumme Einkommen
  5. Einkommen nach §21 Abs 3
  6. Zwischensumme Einkommen
  7. Einkommen monatlich
  8. vom Gesamteinkommen bleiben anrechnungsfrei:
    a) für Vater/Mutter nach §25 Abs 1, Nr.2
    b) für andere Kinder/Unterhaltsberechtigte nach §25…
  9. Verbleibendes Einkommen
  10. Freibeträge nach §25…
  11. anrechenbares Einkommen nach Abzug d. Freibeträge
  12. anzurechnendes Einkommen Vater/Mutter

Vielen Dank
Saskia

Hallo,
die Bescheide sehen in jeder Kommune anders aus.
Doch verbirgt sich der Unterhaltsbetrag, den Ihre Eltern für Sie aufwenden müssen hinter den Posten „anrechenbares Einkommen“.
Das ist der Teil des Einkommens, der, nach Abzug sämtlicher Freibeträge, für Ihren Unterhalt übrig bleibt.

mfg
danwalldan

Von sich aus kann er es nicht kürzen.Geht nur über das
Jugendamt.Dein Bafög wurde er schon mit eingerechnet

Hallo,

also, wenn Dein Vater Dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, hat das nicht mit dem Bafög-Bezug zu tun. So betrachtet, darf er die Zahlungen nicht einfach einstellen. Problem ist allerdings, dass man, wenn Eltern nicht zahlen wollen, i.d.R. klagen muss, Hilfestellung zu dem Thema kann Dir z.B. der Asta an deiner Uni geben.

Wenn Dein Vater noch Kindergeld für Dich bekommt, kannst Du dafür sorgen, dass Du es direkt erhältst, wenn er sich bei der Unterhaltszahlung querstellt. Wer da zuständig ist (Jugendamt?), weiß ich nicht genau.

LG
figuralis

Eine an

hallo,nein solange du lernst,studierst usw,muss er unterhalt zahlen,ein teil von deinem bafög wird aber angerechnet,weiss leider nicht wieviel?!

Hallo,

Keine Sorge bezüglich blöder Sprüche - solche Probleme haben leider viele junge Leute. Also ganz unvoreingenommen:

Nun meinte er aber gestern plötzlich, dass er ab sofort nichts
mehr zahlen würde, weil mein BaföG „ja schon so hoch ist“.
Kann er das einfach machen?

Das kommt darauf an, was in deinem Bafögbescheid steht. Normalerweise steht da drin, wie hoch dein Bedarf ist, und dann folgt, wie viel deine Eltern dazu beitragen können (in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit.)
Wenn dort also steht
Grundbedarf 640,-
Davon vom Vater 114,-
Und vom BAföGamt 526,-
Dann muss dir dein Vater die 114,- zahlen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Lies also mal nach, was genau im Bescheid steht.

Wer bekommt denn fuer dich das Kindergeld? Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, sollte dieses Geld direkt an dich fließen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen dir erst mal weiter.

Viele Grüße
Tinastar

Während der 1.Ausbildung muss er zahlen. Evtl. weniger, das weiß ich nicht. Schau dir die „Düsseldorfer Tabbelle“ an, da kommt er mit 250 gut weg.

Guten Morgen,

also, Unterhalt hat nichts mit BaföG zu tun!
Frage ist, was verdient dein Vater- Stichwort Eigenbehalt, was bleibt dann übrig?
Unterhalt muss in der Regel bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, Vorraussetzung ist erste Ausbildung oder Studium.
Was er vom Richtsatz- Düsseldorfer Tabelle= Richttabelle, abziehen darf, ist das halbe Kindergeld.
Frage ist u.a. auch, bist du auf das Geld angewiesen?
Gibt er dir Einsicht in die Unterlagen, denn normalerweise müßte der Unterhalt noch höher ausfallen?!
Zur Einsicht seiner Unterlagen ist er verpflichtet.
Wenn du was erreichen möchtest, dann mußt du vielleicht einen Rechtsanwalt aufsuchen und ggf. vor Gericht ziehen- wäre das das Ganze wert?
LG

Hallo,
da Bafög als Einkommen gilt, wird es auf den Unterhalt angerechnet…

lisa

Hallo saski,
Bafög wird tatsächlich beim Unterhalt angerechnet. Allerdings kommt es darauf an welches Einkommen Ihr Vater hat. Sofern er besser verdient, kann durchaus noch ein Unterhaltsanspruch von Ihrer seite aus bestehen. Es gibt interessante Berechnungsbeispiele im Internet. Einfach mal googlen.
Alles Gute

Hallo! Nein das kann er nicht.Bei der Bafögberechnung wurde sein Gehalt überprüft. Und er kann 250 euro zahlen. Den rest gibt es vom Bafägamt. Eltern sind verpflichtet den Unterhalt für eine Ausbildung zu bezahlen.

Wenn dein Vater unterhaltspflichtig ist, dann muss er auch zahlen. Es könnte höchstens das BAföG-Amt kommen und weniger BAföG zahlen, weil du ja Unterhalt erhälts, den du angeben musst.

Ich gehe mal davon aus, dass das Einkommen deines Vaters beim Antrag fürs BAföG geprüft wurde und für zu gering eingeschätzt wurde und du deshalb BAföG erhälts. Bei der Berechnung sollte auch angegeben sein, wie hoch der Anrechenbetrag für deinen Vater ist (das was von deinem BAföG abgezogen wird). Das ist der Logik des BAföG nach der Betrag, den dein Vater als Unterhalt zahlen könnte. Dies gilt allerdings nur für das BAföG, das Unterhaltsrecht ist komplizierter. Da aber soweit ich weiß jeder Betrag, den der Unterhalt diesen Betrag übersteigt, dir ohnehin beim BAföG angerechnet wird, würde ich versuchen mich mit deinem Vater auf diesen Betrag zu einigen.

Hallo,

das kann er sicher machen. BAFöG muss beantragt werden, wenn man Volljährigenunterhalt haben will. Wenn BAFöG genehmigt wird, wird es auf die Unterhaltspflicht angerechnet.

Aus dem BAFöG-Bescheid sollte hervorgehen, ob ein Elternteil noch etwas und wieviel zahlen muss.

Übrigens: wenn das BAFöG-Einkommen dem Unterhaltszahler verschwiegen wurde und es zu einem geringeren Unterhalt gekommen wäre kann er den zuviel bezahlten Unterhalt zurückfordern. Volljährige Kinder müssen den Unterhaltszahlern (beide Eltern sind ab 18 J. zu Barunterhalt verpflichtet) unaufgefordert mitteilen, wenn sie Einkommen haben - z. B. BAFöG, 400-Euro-Job usw.

Gruß

Hallo,
der Vater muss den Betrag zahlen, den er lt. BaföG-Bescheid zahlen muss.Steht da 0 als Anrechnung drin muss er garnichts zahlen.

MfG Ulf