Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage.
Laut altem Tarifvertrag haben AN einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Jetzt wurde ein neuer Tarufvertrag abgeschlossen der Rückwirkend zum 01.03.2011 gültig ist und da sollen die AN einen Urlaubsanspruch von AN bis 30 Jahren 26 Tage, AN bis 40 Jahren 29 Tage und ab 40 Jahren 30 Tage haben.
Ist das wirklich zulässig??
Vielen Dank schonmal =)
Hallo,
zuerst mal ist zu prüfen, ob überhaupt Tarifbindung besteht.
Danach muß der Arbeitsvertrag dahingehend geprüft werden, ob hier nicht zum Urlaub eine vorrangige Regelung getroffen wurde.
Das ein TV auch Verschlechterungen vorsehen kann, ist nun wirklich nix Neues. Das hat es in der Republik in den letzten 20 Jahren zuhauf gegeben und ist grundsätzlich zulässig.
Fraglich ist allerdings, ob eine Differenzierung nur nach Lebensalter noch zulässig ist. Dies könnte eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen und einen Verstoss gegen AGG und/oder die Rechtsprechung des EuGH.
Dies kann allerdings nur ein Fachanwalt vor Ort beurteilen, der alle notwendigen Dokumente im originaltext vollständig vorliegen hat.
&Tschüß
Wolfgang