Meine Meinung: Finger weg !
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe. Diesen Rechtsbestand
kannte ich so noch nicht. Das ist eine echte Sauerei!
Hier mal ein Zitat aus dem Vertrag zum vorgetragenen
Sachverhalt.
"Mit Zahlung des Gehalts sind sämtliche Leistungen für den
Arbeitgeber, auch Meharbeit, abgegolten, soweit nicht eine
ergänzende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden
ist. "
Definitiv zu unbestimmt, wenn es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt.
Es besteht definitiv keinerlei ergänzende Vereinbarung!
Auf eine telefonische Anfrage kam folgendes:
„Ja das stimmt. Jede Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten!
Außnahme sind Wochenend- und Feiertagsarbeit.“
Selbst das läßt sich aus der o.a. Klausel nicht herauslesen und wird wohl von so einem AG „gnadenhalber“ gewährt - wenn überhaupt.
Wie sollte man nun weiter vorgehen? Der AG erwartet
sehnsüchtig die Zusendung des unterschriebenen Vertrags.
Bei so einem AG würde ich erst gar nicht antreten, da zu erwarten ist, daß er auch in anderen Fragen (s.o. Feiertag)nicht korrekt handelt.
Gesetz dem Fall man würde ein solches Dokument unterzeichnen,
jedoch die Arbeit zum vereinbarten Termin nicht aufnehmen, da
sich in der Zwischenzeit vlt. etwas Anderes ergeben hat. Der
AG würde dann vermutlich mit einer Klage drohen. Doch kann er
das aufgrund der nicht zulässigen Bedingungen bezüglich der
Mehrabeit überhaupt?
Vermutlich Ja, weil höchstwahrscheinlich aufgrund (zulässiger) Klausel die Ungültigkeit eines Vertragsbestandteiles nicht den ganzen Vertrag ungültig werden ließe.
Ich bin schon sehr gespannt auf Eure Antworten.
Vielen Dank vorab.