Weniger Urlaubsanspruch nach Stundenerhöhung?

Hallo!

Ich habe diesen Monat meine tägliche Arbeitszeit von 4 auf 6 Stunden erhöht (Mo-Fr)
Mein Resturlaub von eigentlich 6 Tagen aus dem letzten Jahr wurde mir wertmäßig gekürzt:
6Tage x 4Stunden = 24Stunden / 24Stunden ./. 6 Stunden = 4Tage Resturlaub.

Ist das korrekt so?

Hallo reggi-M,

die Kalkulation ist korrekt, wenn Du letztes Jahr 4 Std.
gearbeitet hast. 6 Tage x 4 St.= 24 Std. Jetzt:
4 Tage x 6 St.= 24 Std. Dir wurde also nichts weggenommen. (Es sei denn, die Stundenerhöhung ist nur vorübergehend; dann muss man neu rechnen)
Viele Grüße, Rainer

Hallo,
ja das ist immer ein Problem mit dem Resturlaub, wenn
sich die Arbeitszeit ändert oder auch wenn sich die Tage-Woche ändert, dann muss man ihn eben umrechnen.
Es fand ja keine wirkliche wertmäßige Kürzung statt, da der Urlaub in Stunden umgerechnet gleich geblieben ist.
Viele Grüße

Servus aus Bayern,

zur Beantwortung der Frage müsste ich wissen, ob sich auch die Verteilung der Arbeitszeit geändert hat.
Allein an der Änderung der Stundenzahl kann die Reduzierung des Resturlaubs eigentlich nicht liegen.

Gruß

Hans N.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

@Hans N.:
meine Arbeitszeit ist täglich Mo-Fr 8-14Uhr - vorher 8-12Uhr täglich
Begründung meines Arbeitgebers lautet, das nun mein Urlaubstag „mehr Wert ist“ und hat meinen Anspruch daher auf Stunden umgelegt/umgerechnet

Guten Tag!
Wenn ein Resturlaub aus dem Vorjahr von 6 Tagen besteht, muss man auch die dort vereinbarte Arbeitszeit, in diesem Fall = 4h zu Grunde legen.
24h bezahlte Urlaubsstunden.
Wichtig ist doch eigentlich, daß man die 24h bezahlt bekommt!
Sicherlich ist ein Urlaub bestehend aus 6 Tagen mehr wert als einer mit 4 Tagen.
Der Arbeitgeber möchte sicherlich keine 6 Tage auf eine Arbeitskraft verzichten.
Ich halte aber 6 Tage á 4h für korrekt.
So long
reschif

Hallo!
ich würde mal auf Anhieb sagen - ist so OK!
Wolfgang

Hallo,

wird Dir der Urlaub Stundenweise gewährt??
Mir sind nur Urlaubstage bekannt. Du solltest die Vorgehensweise unbedingt reklamieren.
Grüße
Kroni

Hallo,
Urlaub bleibt Urlaub. Urlaub wird in Tagen gewährt und nicht in Stunden. Wenn Du zum Beispiel im Jahr 24 Tage Urlaub hast. Dann sind das 24 Tage egal ob Du 2, 4, 6 oder 8 Stunden am Tag arbeitest. Es könnte sich auf das Urlaubsgeld auswirken, dann aber eher positiv.
LG

Guten Morgen!

Anbei ein hilfreicher Link mit einer für diesen Fall passenden Beispiel und Erklärung, warum der AG den Urlaubsanspruch kürzen kann.

MfG

Guten Morgen!

Anbei ein hilfreicher Link mit einer für diesen Fall passenden Beispiel und Erklärung, warum der AG den Urlaubsanspruch kürzen kann. http://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/expertent…

MfG

grundsätzlich wird Urlaub in Tagen berechnet.

eine Kürzung bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen ist meines Wissens nicht möglich. Umgekehrt würde der Arbeitgeber ja auch nicht mehr Tage geben, wenn Sie die Arbeitszeit im neuen Jahr verkürzt hätten.
Ausschlaggebend ist das Bundesurlaubsgesetz

Gruß

J. nuber

Hallo,

den Angaben nach gehe ich mal davon aus,das du in Teilzeit arbeitest…was sagt denn dein Arbeitsvertrag
bzw. Tarifvertrag dazu aus ???

gruß

Benny