angenommen eine Person hat laut Arbeitsvertrag Anspruch auf 24 Tage Urlaub und hat am 04.01.10 das Arbeitsverhältnis aufgenommen mit einem halben Jahr Probezeit. Kann es dann sein, dass der Arbeitgeber in diesem Jahr nur 22 Tage Urlaub geben kann auf Grund der anteiligen Berechnung in der Probezeit?