Weniger Urlaubstage im Jahr wg. Probezeit?

Hallo zusammen,

angenommen eine Person hat laut Arbeitsvertrag Anspruch auf 24 Tage Urlaub und hat am 04.01.10 das Arbeitsverhältnis aufgenommen mit einem halben Jahr Probezeit. Kann es dann sein, dass der Arbeitgeber in diesem Jahr nur 22 Tage Urlaub geben kann auf Grund der anteiligen Berechnung in der Probezeit?

LG

Hallo

Wenn eine 12telung vertraglich vereinbart ist

und
es sich beim Urlaubsanspruch um ARBEITStage (nicht Werktage) handelt

und
der AN keine 6-Tage-Woche hat,

dann :
Ja.

Sonst: Nein.

Allerdings bezweifel ich, daß ein Streit darüber mit dem AG nur Vorteile bringen würde, vor allem während der ersten sechs Monate des AV…

Gruß,
LeoLo