Weniger Urlaubstage wegen Kündigung

Hallo.Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 2 1/2 Jahren in einem größeren Betrieb und bezieht 36 Tage Urlaub im Jahr statt der üblich gesetzlichen 30 da sie eine 6 Tage Woche hat.Der neue Urlaub fängt jedes Jahr zum 1.05 an,der alte Urlaub den man noch am letzten Apriltag hat verfällt jedoch nicht.Die Arbeitnehmerin kündigt fristgerecht zum 31.08.Nun wollt sie Ihren Resturlaub auszahlen lassen doch der Arbeitgeber sagt sie hätte keinen.Da sie selbst gekündigt hat bekommt sie keine 36 Tage sondern nur die gesetzlichen 30.Und auch Ihr alter Resturlaub sei nun doch verfallen.Kann das sein?
Was sagt Ihr?Bedanke mich schon mal im Vorraus.

Hallo,
gesetzlich gibt es 24 Tage (4 Wochen).

Bis auf diesen Wert dürfen betriebliche Regelungen den Urlaub kürzen.

Ob es so eine Regelung gibt, wissen wir aber noch nicht.

VG
EK

Hallo

Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 2 1/2 Jahren in einem größeren Betrieb und bezieht 36 Tage Urlaub im Jahr

Steht das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag?

Da sie selbst gekündigt hat bekommt sie keine 36 Tage sondern nur die gesetzlichen 30.Und auch Ihr alter Resturlaub sei nun doch verfallen.Kann das sein?

Kaum vorstellbar. Da ich aber kein Experte bin, wollte ich nur vollständigkeitshalber die obige Frage gestellt haben.

Viele Grüße

Das mit den Urlaubstagen steht so im Arbeitsvertrag.Leider steht nicht drin wie es ist wenn man kündigt.

Hallo

Das mit den Urlaubstagen steht so im Arbeitsvertrag.Leider steht nicht drin wie es ist wenn man kündigt.

Das ändert sich natürlich nicht, nur weil man kündigt.

Ist aber eigentlich berücksichtigt worden, dass die fiktive Person ja nicht mehr ein ganzes Jahr arbeitet, sondern ab 1. Mai nur noch 4 Monate (also ein Drittel Jahr), und dass sich dementsprechend der Urlaub natürlich schon verringert? Also, wenn sie aufs ganze Jahr 36 Tage Urlaub hat, dann entfallen auf die Zeit von 1. Mai bis 31. August noch 36 : 3 = 12 Urlaubstage.

Der Resturlaub verfällt natürlich nicht.

Wenn der Resturlaub vom vorigen Jahr noch 18 Tage betrug, dann käme es ja hin mit den 30 Tagen Urlaub, dann hätte sich der Chef nur falsch ausgedrückt.

Kann es so sein?


Wenn nicht, dann hätte der Chef unrecht, und die fiktive Person sollte sich darüber Gedanken machen, wie sie ihr Recht durchsetzt. Ich habe nämlich mal gelesen, dass man auch nicht einfach Urlaub machen darf, wenn der Chef es verbietet. Man muss da irgendwas anderes vorher machen. Zumindestens einen Brief schreiben.

Wenn die fiktive Person es sich nicht zutraut, sich gegen den Chef durchzusetzen, sollte sie ihm vielleicht per Einwurfeinschreiben sehr höflich mitteilen, dass sie mit dieser neuen Urlaubsregelung nicht einverstanden sei, sich aber mangels juristischer Kenntnisse gezwungen sehe, einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu nehmen, wenn nicht der gesamte noch zustehende Urlaub gewährt oder ausgezahlt würde, und dies bis zum sagen wir mal 20. Oktober (also ca. in 2 Wochen) schriftlich bestätigt worden sei, und zwar mit genauen Daten, von wann bis wann Urlaub genehmigt oder wie viel ausgezahlt werde.

Dann muss der Chef nämlich den Rechtsanwalt bezahlen. Ich glaube allerdings, das müsste er auch ohne diese Ankündigung (falls er unrecht hat), aber man will ja sichergehen und auch nicht unnötig Kosten verursachen.

Oder gibt es einen Betriebsrat in der Firma?
Ist eine Gewerkschaft aktiv vertreten? Dann kann man die drauf ansprechen und danach fragen.

Viele Grüße

PS: Wenn der Chef dann den Urlaub genehmigt, aber mit anderen Gemeinheiten kommt, z. B. nicht den zustehenden Lohn auszahlt etc., dann nicht klein beigeben.

Hallo,der Resturlaub vom Vorjahr beträgt 3 Tage.Es wurde berücksichtigt das neuer Urlaub nur anteilig von 1.Mai bis Ende August zusteht.Es wurde auch ganz klar vom Chef gesagt das KEIN Urlaub mehr vorhanden ist da die Kündigung vom Arbeitnehmer kam und der Urlaubsanspruch sich somit von den 36 Tagen (Jahresurlaub/bzw.12 Tage anteilig)auf den gesetzlichen Mindesturlaub verkürzt.Und auch die 3 Tage alter Urlaub sei mit der Kündigung verfallen.

Ist aber eigentlich berücksichtigt worden, dass die fiktive
Person ja nicht mehr ein ganzes Jahr arbeitet, sondern ab 1.
Mai nur noch 4 Monate (also ein Drittel Jahr), und dass sich
dementsprechend der Urlaub natürlich schon verringert? Also,
wenn sie aufs ganze Jahr 36 Tage Urlaub hat, dann entfallen
auf die Zeit von 1. Mai bis 31. August noch 36 : 3 = 12
Urlaubstage.

Hi,

hätte da mal ne Frage zu.

Eigentlich heisst es ja, bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte hat man Anspruch auf kompletten Urlaubsanspruch. Hab ich hier jedenfalls schon oft so gelesen.

Ausserdem wird je Kalenderjahr abgerechnet und nicht genommener Urlaub muss bis 31.03 genommen werden Link

Da die Definition von Kalenderjahr 01.01.- 31.12. ist, kann der Arbeitgeber jetzt einfach sagen, mein „Kalenderjahr“ geht vom 01.05. - 30.04 ???
Würde es nicht z.B. Probleme beim Arbeitgeberwechsel geben, wenn jeder sein Berechnungszeitraum legt wie er will?

Hallo,

das mit dem Kalenderjahr ist genau aus diesem Grund nicht dispositiv, aber der von dem BUrlG genannte „volle“ Urlaub ist nur der gesetzliche Mindesturlaub, d.h. bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte beträgt der Mindesturlaub nur 24 Werktage.

Wenn es hier also eine Urlaubsregelung im Betrieb gibt, die eine solche Zwölftelung des Urlaubs regelt und die Mindesturlaubsregelungen beachtet, kann das wirksam sein.

VG
EK