Guten Tag,
A bezahlt KAbel an den Vermieter, muss er jetzt auch noch GEZ zahlen ??
Guten Tag,
A bezahlt KAbel an den Vermieter, muss er jetzt auch noch GEZ zahlen ??
Moin,
A bezahlt KAbel an den Vermieter, muss er jetzt auch noch GEZ
zahlen ??
Ja
CU
Axel
Guten Tag,
A bezahlt KAbel an den Vermieter, muss er jetzt auch noch GEZ
zahlen ??
wenn A ein TV-Gerät/Radio hat - JA
hat er keins - NEIN
Wer will schon sagen das er eins hat?
Gruss
PC-Shark
GEZ muss man nicht in die Wohnung lassen
auch wenn diese mit allen Möglichen drohen.
Ja
Die Kabelgebühr ist für das Kabel (für die technische Einrichtung).
Die GEZ-Gebühr ist für Rundfunkgeräte (für das öffentlich-rechtliche Programm).
Gruß
Stefan
Ein schlichtes JA.
GEZ zahlt man für das empfangsbereite Gerät, unabhängig von der Empfangsart des Fernsehprogramms.
Nachzulesen in den FAQs der GEZ, wo genau diese Frage gestellt wurde.
Hallo,
genau, doch in solchen Fällen ruft der pfiffige „Gebührenfahnderbeauftragte“ beim Herrn X an und gibt sich als Mitarbeiter von Kabel Deutschland aus, sie wären gerade vor Ort wegen einer Störung und wie sein Fernsehbild sei.
Herr X sagt dann: Ich mach mal gerade den Fernseher an, nein, keine Störung …
… und schwupps ist er dran.
VG
EK
Die Kabelgebühr ist für das Kabel (für die technische
Einrichtung).Die GEZ-Gebühr ist für Rundfunkgeräte (für das
öffentlich-rechtliche Programm).
und deshalb braucht er nur bezahlen, wenn er auch ein Rundfunkgerät besitzt.
Gruß, Niels
Nein
Ha! Ich wollte einfach mal was anderes schreiben!
Die GEZ ist eine Einrichtung der Landesrundfunkanstalten. Sie wird also von denen unterhalten. Da diese neben den Rundfunkgebühren aber auch nicht zu knapp Werbe- und Lizenzeinnahmen haben, kann man nicht so einfach sagen, dass A, wenn er seine Rundfunkgebühr entrichtet (wozu er, soweit dürfte die Sache jetzt klar sein, verpflichtet ist), auch die GEZ zahlt.
Hi,
und deshalb braucht er nur bezahlen, wenn er auch ein
Rundfunkgerät besitzt.
nicht die neuartigen Geräte vergessen: http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html
Ulrich
Definitiv nein!
Hallo!
Es sei denn, er hat ein empfangsbereites Gerät.
Grüße
Andreas
nö
Hallo,
Ein schlichtes JA.
GEZ zahlt man für das empfangsbereite Gerät, unabhängig von
der Empfangsart des Fernsehprogramms.
Nachzulesen in den FAQs der GEZ, wo genau diese Frage gestellt
wurde.
und deshalb NEIN, hast doch richtig gesagt, gezahlt wird für den Fernseher nicht für das Kabel.
Grüße
Hallo,
Ja muss er, denn die Kabelgebühren ersetzen ja nur die herkömmliche Antennenanschluß.
Wird die Anschlussmöglichkeit aktiv ( durch Gebühr an den Vermieter)
betrieben,so kann die GEZ zu recht davon ausgehen, dass Endgeräte zum Empfang bereit stehen.
Dann muss wohl bezahlt werden.
Gruß Dietmar
Hallo,
warum wird zurecht von wasauchimmer ausgegangen? Wenn kein Fernseher im Haus ist muss für einen solchen nicht gezahlt werden, egal ob das Signal anliegt oder nicht. Da kann die GEZ sich sonstewas. GEZ wird nach Empfangsgeräten gezahlt, nicht nach Anschlüssen, Satschüsseln etc.
Grüße
Das ist eine nicht schlüssige Beweisführung, die vielleicht der GEZ reicht, aber ganz sicher nicht vor Gericht. Wenn Kabelanschluss im Mietvertrag vorgesehen ist, dann heißt das noch lange nicht, dass der Mieter auch wirklich ein Fernsehgerät besitzt.
Levay
Hi,
ich meine mich daran zu erinnern, daß man den Kabelanschluß nur zahlt, wenn man ihn auch nutzt. Liegt der Kabelanschluß im Haus und wird nicht genutzt, wird er verplombt und verursacht auch keine Kosten.
Ist das bei Mehrparteienhäusern anders?
Gruß
Tina
Hallo,
ich meine mich daran zu erinnern, daß man den Kabelanschluß
nur zahlt, wenn man ihn auch nutzt. Liegt der Kabelanschluß im
Haus und wird nicht genutzt, wird er verplombt und verursacht
auch keine Kosten.Ist das bei Mehrparteienhäusern anders?
in der Regel schon. Je nach Anlage und Abrechnungsart besteht die Möglichkeit Sperrdosen zu installieren aber im Regelfall muss natürlich das bezahlt werden, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Kosten für den Kabelanschluss sind in der Regel umlagefähig, ergo müssen es die Mieter, die keinen Fernseher haben, genauso anteilig zahlen, wie Mieter aus dem Erdgeschoss für den Aufzug.
Gruß
S.J.
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