Wenn Anzeige gemacht wird

Hallo,moinmoin,
Frage an die Rechtsexperten,
Wenn eine Anzeige gegen Polizeibeamte gemacht wird; was ist besser, Strafanzeige oder Strafbefehl ?
Anzeige wird generell bei Polizei abgegeben, wie verhält es sich bei Anzeige gegen Polizei, sollte da die Anzeige gleich bei Gericht abgegeben werden ? Wenn Staatsanwalt, dann welcher Staatsanwalt? es gibt vermutlich Staatsanwälte für verschiedene Rechtssachen, oder ?

Wäre super nett, wenn schnelle Antwort,
danke,
rmhf2

Wenn eine Anzeige gegen Polizeibeamte gemacht wird; was ist
besser, Strafanzeige oder Strafbefehl ?

Vielleicht erst mal mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten auseinandersetzen.
Eine Strafanzeige setzt ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in Gang.
Ein Strafbefehl ersetzt ein gerichtliches Strafverfahren mit Hauptverhandlung. Soll heißen: Im Falle minderschwerer Kriminalität kann es auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einem Urteil kommen, ohne dass der Beschuldigte je einen Richter gesehen hat. Das vereinfacht den Ablauf und entlastet Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Anzeige wird generell bei Polizei abgegeben, wie verhält es
sich bei Anzeige gegen Polizei, sollte da die Anzeige gleich
bei Gericht abgegeben werden ?

Gerichte sind da der falsche Ansprechpartner. Zuständig für die Anzeigenaufnahme sind die Staatsanwaltschaften und - als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften - die entsprechenden Exekutivbehörden, wie in diesem Fall Polizeidienststellen.

Also: Einfach zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Oder informieren welche Dienststelle vor Ort für die inneren Ermittlungen zuständig ist und dann gezielt in dieser Dienststelle vorstellig werden.

Gruß Andreas

hallo andreas und danke, danke,

mit Strafbefehl oder Strafanzeige ist jetzt klarer, danke.

Wenn die Anzeige direkt in der Diensstelle abgegeben wird, wäre es auch diese, in der die betroffenen tätig sind. Bei Anzeige gegen die Polizei könnte man denken, die betroffenen könnten sich dann absprechen und leichter Gegen-Argumente finden. Deshalb wäre besser, wenn man an die Interne Ermittlungsstelle schreibt, das ist bekannt. Jedoch läuft da die Gefahr, das nicht richtig objektiv ermittelt wird, weil es sich ja um Kollegen handelt. oder ist das eine falsche Annahme ?

Deshalb kam die Frage auf, ob es nicht sicherer für die vollständige objektive Ermittlung wäre, wenn man bei Existenz der Möglichkeit direkt zum Gericht geht…

Wenn die Anzeige direkt in der Diensstelle abgegeben wird,
wäre es auch diese, in der die betroffenen tätig sind.

Warum geht man dann nicht einfach zu einer anderen?

Bei Anzeige gegen die Polizei könnte man denken, die betroffenen
könnten sich dann absprechen und leichter Gegen-Argumente
finden. Deshalb wäre besser, wenn man an die Interne
Ermittlungsstelle schreibt, das ist bekannt.

Warum macht man das dann nicht einfach?

Jedoch läuft da die Gefahr, das nicht richtig objektiv ermittelt wird, weil es sich ja um Kollegen
handelt. oder ist das eine falsche Annahme?

Die Abteilungen/Dezernate o.ä. für Interne Ermittlungen sind genau dafür da: Ermittlungen gegen andere Polizeivollzugsbeamte. Warum sollte da nicht objektiv ermittelt werden?
Was meinst du wieviele Anzeigen tagtäglich gegen Polizisten gemacht werden? Das auszuermitteln ist deren Aufgabe.

Deshalb kam die Frage auf, ob es nicht sicherer für die
vollständige objektive Ermittlung wäre, wenn man bei Existenz
der Möglichkeit direkt zum Gericht geht…

Für die Ermittlungen sind aber nunmal Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen - also auch die Polizei - da und nicht Gerichte; Stichwort: Gewaltentrennung.

Gruß Andreas

ok, hast ja recht - lächel

ja, Vertrauen ist gut, wenn man so etwas besitzt,…grinz

aber danke für die Antwort, eine Meinung mehr ist besser als keine. Man fühlt sich besser, wenn das Wissen bestätigt wird…

ok, danke nochmal
rmhf