ein Freund hat sich sehr geärgert, aufgeregt, nachgedacht und ist krank geworden.
Tinnitus…
Die Situation, er arbeitet in einem Unternehmen mit einem Projektvorgesetzten bei der täglichen Arbeit in seinem Bereich. Er hat aber auch einen Linienvorgesetzten, der disziplinarisch für ihn zuständig ist (Matrixorganisation).
Eines Tages sagt der Projektvorgesetzte nach 2 Jahren zusammenarbeit, dass er unzufrieden ist und er soll nach dem Gespräch seinen Linienvorgesetzten anrufen, der hat schon eine neue Aufgabe in Aussicht.
zu 1.: Du meinst, dass jeder Fragesteller einen einklagbaren Anspruch auf „Glück“ hat? Ein Recht darauf im Prinzip „ja“. Es ist ein Menschenrecht. Aber kein einklagbares Recht.
zu 2.: Alle möglichen Schritte unter kurz-, mittel- und langfristigen Aspekten für sämtliche Beteiligten (Schuldige wie Unschuldige) einschätzen
zu 3.: Ja, im Falle von Strafrechtsverstößen (übler Nachrede u. Verleumdung) aber auch im Falle von Verstößen gg. innerbetriebliche LEITLINIEN bzw. GRUNDREGELN.
Was innerbetrieblich an Leitlinien und Grundregeln besteht, ist niemals eine ordnungsrechtliche Aufgabe des Staates sondern des Unternehmens. Ist doch klar.
Versuch nicht alles möglichst falsch zu verstehen. Das ist aller größter Quatsch.
Hi,
es ware natürlich ausserordentlich freundlich und würde die Führungsqualitäten eines Vorgesetzten demonstrieren, wenn dieser seine Unzufriedenheit über die Arbeit eines MA mal vorträgt bevor er glaubt, diesen gleich „austauschen“ zu müssen. Leider sind die Worte Führungsqualität und Chef nicht häufig in einem Satz vereinbar.
Ich sage dazu, dass ich mich bei diesem Chef genau erkundigen würde, was ihm denn an der Arbeit nicht gefiele, damit ich in Zukunft daran arbeiten kann. Erst einmal muss man ja auch mit Kritik (berechtigter) im Beruf umgehen können und kann dann versuchen, dies und jenes besser zu machen.
Zweitens würde ich mit dem Linienvorgesetzten sprechen, welche Aufgabe für mich denn geplant sei, damit ich weiss, ob ich dafür qualifiziert bin, ob mir diese Arbeit zusagen wird, ob sie ähnlich gestaltet ist, was Position etc. betrifft.
Dann - dass wurde hier schon gesagt - könnte man mal mit einem BR sprechen (so vorhanden) damit auch dieser unterstützend tätig werden kann und einen berät, was alles machbar ist.
Strafrechtliche Möglichkeiten? Welche und warum? Zunächst stellt sich aus deinem Post der Sachverhalt doch so dar, dass ein Chef einem MA sagt, er ist nicht zufrieden mit ihm und er wird auf eine andere Stelle versetzt. Keine Abmahnung, keine Änderungskündigung, keine Beleidigungen, nix.
Also: Cool bleiben, sachlich bleiben, an die eigene Nase auch packen und nach vorne schauen! Man könnte sich natürlich auch auf dem Markt nach etwas anderem umsehen, wenn es denn gar so arg ist.
Gruß Nita
Erstens mal ist nicht alles, was man so macht und das nicht ein Menschenrecht ist, ein Verbrechen. Es ist mir ein Rätsel, wie man überhaupt auf den Gedanken kommen kann.
Im übrigen gibt es doch schon einen erheblichen Unterschied zwischen dem Recht auf Streben nach Glück (auch kein Menschenrecht, aber immerhin in der US-amerikanischen Verfassung verankert) und dem Recht auf Glück. Schon rein sprachlich und erst recht logisch.
Rückschläge gehören zur Arbeit dazu und daß man da nicht immer fair behandelt wird, auch. Wer sich darüber so aufregt, daß er erkrankt, sollte an seiner Einstellung zur Arbeit und seinen Prioritäten im Leben arbeiten.
Das Gespräch suchen und wenn das nicht fruchtet, sich entweder mit seiner neuen Aufgabe arrangieren und das beste daraus machen, auf daß sich dann eine neue Gelegenheit ergeben möge, positiv aufzufallen oder sich etwas neues suchen.
Hallo,
das ist doch eine erfreuliche Perspektive: Eine neue Aufgabe kommt und er ist weg von dem Vorgesetzten, mit dem es eh nicht so klappt. Er kann sich darauf freuen, dass die Arbeit in Zukunft wieder Spaß macht.