Wenn Arbeitsvertrag vorliegt, wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt, Umzug?

Hallo,

angenommen eine Person bekommt einen Job und unterzeichnet einen Vertrag im Monat X, der Dienstbeginn ist aber erst im Monat X+1,5, die Auszahlung des ersten Gehaltes also noch später. 

Zahlt die AfA dann noch den Monat, der vor dem Dienstantritt liegt? Andere Einkommensquellen gibt es im Beispielfall nicht. 

Wenn in dem Monat dazwischen noch ein Umzug stattfinden soll, geht die Rückerstattung reibungslos oder kann die AfA sagen: nö, die Person hat einen Arbeitsvertrag wir sind nicht mehr zuständig ? 

mit freundlichen Grüßen,
                                       Yasmin Koppen

Hallo,

Zahlt die AfA dann noch den Monat, der vor dem Dienstantritt
liegt? Andere Einkommensquellen gibt es im Beispielfall
nicht.

natürlich zahlt die. Die Person ist ja nach wie vor arbeitslos.
Lediglich das Ende der Arbeitslosigkeit ist absehbar. 

Wenn in dem Monat dazwischen noch ein Umzug stattfinden soll,
geht die Rückerstattung reibungslos oder kann die AfA sagen:
nö, die Person hat einen Arbeitsvertrag wir sind nicht mehr
zuständig ? 

Die Erstattung von Umzügen ist aus meiner Erfahrung schwierig,
wird allerdings übernommen, wenn die Vorgaben nach SGB erfüllt
sind: Arbeitslos, unbefristeter Vertrag, Distanz zum Arbeitsplatz
(mehr als 100 km, wenn ich mich recht erinnere).

Gruß,
Steve