Hallo,
angenommen eine Person bekommt einen Job und unterzeichnet einen Vertrag im Monat X, der Dienstbeginn ist aber erst im Monat X+1,5, die Auszahlung des ersten Gehaltes also noch später.
Zahlt die AfA dann noch den Monat, der vor dem Dienstantritt liegt? Andere Einkommensquellen gibt es im Beispielfall nicht.
Wenn in dem Monat dazwischen noch ein Umzug stattfinden soll, geht die Rückerstattung reibungslos oder kann die AfA sagen: nö, die Person hat einen Arbeitsvertrag wir sind nicht mehr zuständig ?
mit freundlichen Grüßen,
Yasmin Koppen