Ein Azubi, der BAB beantragt und genehmigt bekommt, bei dem werden nur 199 EUR Miete berücksichtigt. Für diese Miete bekommt man keine Wohnung. Also bleiben Kosten übrig. Seit 2007 kann man diese auch beantragen, heißt wohl ergänzendes Hartz IV. Oder nicht? Werden dann auch die Vermögensverhältnisse des Azubis wie bei allen anderen Hartz IV-lern überprüft?
Wer hat das schon ausprobiert oder hat auch so Infos?
Ein Azubi, der BAB beantragt und genehmigt bekommt, bei dem
werden nur 199 EUR Miete berücksichtigt. Für diese Miete
bekommt man keine Wohnung. Also bleiben Kosten übrig. Seit
2007 kann man diese auch beantragen, heißt wohl ergänzendes
Hartz IV. Oder nicht? Werden dann auch die
Vermögensverhältnisse des Azubis wie bei allen anderen Hartz
IV-lern überprüft?
Hartz IV heisst bedürftig sein und ich wüsste nicht warum das bei einem Lehrling anders sein sollte, dass er seine Bedürftigkeit nicht nachweisen muss
Wer hat das schon ausprobiert oder hat auch so Infos?
Ein Azubi, der BAB beantragt und genehmigt bekommt, bei dem
werden nur 199 EUR Miete berücksichtigt. Für diese Miete
bekommt man keine Wohnung. Also bleiben Kosten übrig. Seit
2007 kann man diese auch beantragen, heißt wohl ergänzendes
Hartz IV. Oder nicht? Werden dann auch die
Vermögensverhältnisse des Azubis wie bei allen anderen Hartz
IV-lern überprüft?Hartz IV heisst bedürftig sein und ich wüsste nicht warum das
bei einem Lehrling anders sein sollte, dass er seine
Bedürftigkeit nicht nachweisen muss
Habs mir schon gedacht, na dann ist es eine Rechenaufgabe, wann das zu viele Geld aufgebraucht ist. Danke.