Angenommen in einem 2-Familienhaus wird von einem der Mieter die Wohnung über einen längeren Zeitraum (> 6 Wochen) mit bis zu 4 Personen zur Mitbenutzung zu Verfügung gestellt, muß das der Bewohner der ersten Wohnung klaglos hinnehmen? Diese Frage wird z.Zt. in einem kleinen Kreis diskutiert, eine aussagekräftige Antwort wäre sicher ein abschließender Beitrag zu dieser oder einer ähnlich gelagerten Frage. Vielen Dank und Grüße. Fritz
http://www.mieter-themen.de/article627.html
Hi, da mal was zum nachlesen.
Besuch bis zu 6 - 8 Wochen jährlich muss der VM tolerieren. Es bleibt höchstens die Möglichkeit die Verbrauchskosten (Wasser, Warmwasser, Müll) anzurechnen wenn pro Kopf abgerechnet wird.
Wenn in dem 2-Familienhaus VM und Mieter wohnen, hat der VM aber, wenn ihm das Besuchsaufkommen nicht passt, ein erleichtertes Kündigungsrecht.
Das heißt, ohne Angabe von Gründen mit 6 monatiger Kündigungsfrist.
MfG ramses90