Wenn der Beklagte kurz vor dem Ortstermin den Klagegrund beseitigt? was dann?

Wenn in einer Wohnungseigentumsanlage die aus zwei Eigentümern jeweils zu 5 Wohneinheiten, A seine Fenster ausgetauscht hat, so wie B, der zweite Eigentümer auch bereits, aber A beschädigt dabei die Fassade massive, wird aufgefordert dieses zu beseitigen, macht es aber auch nach mehreren Aufforderungen nicht, sodass B klagt.

Nun wurde geklagt, das Gericht hat nach einer Mündlichen Verhandlung einen Ortstermin festgelegt, der Mitte November stattfinden soll. Nun hat A. heute die Beschädigungen, nach gut 3 Jahren beseitigt, vor dem Ortstermin.

Was passiert nun, Was muss B als zweiter Eigentümer der Wohnanlage tun? Einfach alles laufen lassen, die Klage zurücknehmen??

Für Antworten wäre ich dankbar, da B. kurz vor dem Wochenende seinen Anwalt nicht mehr erreicht und nichts falsch machen möchte.
Vielen Dank erst einmal.

Wozu die Eile ? Termin ist Mitte November !

Montag ist die Kanzlei wieder besetzt.

Hi,

ich denke, dass B ja definitiv Fotos von den Beschädigungen angefertigt hat. Also erstmal ganz entspannt bleiben, denn bis zum Ortstermin ist ja noch ein Bisschen Zeit, sodass Bs Anwalt nächste Woche das notwendige in die Wege leiten kann.

Ggf. könnte B auch noch Fotos von den Renovierungsarbeiten machen, sodass klar wird, dass die Renovierung erst gegenwärtig durchgeführt werden.

Also B soll entspannt bleiben und am Montag seinen Anwalt anrufen.
Dieser sollte ggf. noch prüfen, ob B in den drei Jahren Schäden (z.B. ausbleiben von Mieteinnahmen) entstanden sind, wofür er evtl. Schadensersatzansprüche hat.

Es grüßt herzlich

D-T

Danke für die Antwort,

ich weiß, dass noch Zeit ist, aber so ist es einfach beruhigender!

Danke nochmals.

Hallo Bürger,
Die Fotos vor und während der jetzigen Renovierung sind wichtig. Bei einem Streitfall von mir (Verkehrsunfall)gab mir mein Anwalt den Tipp, ich solle beim Fotografieren mindestens einmal die Titelseite der Bildzeitung (andere Zeitungen gehen da sicher genau so gut) drauf haben. Besser kann man nicht beweisen, dass das Bild nicht vor diesem Termin gemacht wurde.
Dein Anwalt wird Dir dann am Montag den Weg aufzeigen, wie Du Deine bisherigen Kosten (Anwalt und Dergleichen) von Deinem Nachbarn erstattet bekommst.
Da er erst jetzt eigelenkt hat, muss er die bis jetzt entstandenen Kosten tragen. Vorausgesetzt, Dein Anwalt hatte ihm im Vorfeld die vorgeschriebenen Zeiten gegeben, bevor die Klage eingereicht wurde.
Ich gehe mal davon aus. Der Anwalt Deines Nachbarn hat ihm wahrscheinlich zu dieser schnellen Maßnahme geraten, um die Kosten des laufenden Verfahrens zu minimieren.
Wie nun das Verfahren abgeschlossen wird, sollen sich die Anwälte drum kümmern. Die bekommen ja auch Geld dafür. Da brauchst Du nichts machen, außer Deinen Anwalt über die geänderte Sachlage zu informieren.

Gruß
Kleiner Racker