meine oma ist im märz gestorben und hat für einen von meinen onkels gebürgt und ich wollte mich erkundigen wie das läuft wenn der bürge stirbt ob dann die erben an die stelle des bürgen treten oder ob mein onkel dafür alleine jetzt aufkommt?!
Soweit die Oma aus der Bürgschaft noch nicht in Anspruch genommen wurde, handelt es sich um eine sogenannte Evetnualverbindlichkeit von der die Erben nicht betroffen sind. Der Tod der Bürgin muß der Bank mitgeteilt werden. die entscheidet dann, ob das verbürgte Darlehen dem Schuldner künftig blanco weiterbelassen wird. Macht sie dies nicht, dann kann der Kredit wg. des Fortfalls der Sicherheit durch den Tod des Bürgen fälliggestellt werden.
danke für die antwort. meine oma ist immer eingesprungen da mein onkel unregelmäßig gezahlt hat. obwohl er sein geregeltes einkommen hat und sogar ein neues auto! weil wir haben jetzt noch 2 wochen zeit um uns zu überlegen ob wir das erbe annehmen oder ausschlagen da kein testament vorliegt.
Sofern das übrige Erbe in seinem Wert die Höhe der Eventualverbindlichkeit aus der Bürgschaft übersteigt, können Sie annehmen. In jedem falle sollten Sie vorab der Bank den Tod der Bürgin mitteilen und dabei darauf hinweisen, dass die Erben eine Fortführung der Bürgschaft ablehnen und die Bürgschaft in jedem Falle kündigen werden. Die Bank wird dann wie bereits geschildert gegenüber dem Onkel reagieren.