Wenn der Chef stirbt und die Fa. schließt

Guten Tag, vielleicht können Sie helfen ?

Angenommen ein Gastronomie Chef stirbt, Seine Ehefrau wird bei versterben, die Geschäfte schließen. Wie verhält sich das rechtlich, hat der MA Anspruch auf eine Lohnfortzahlung für einen gewissen Zeitraum?

Wie muss sich der MA verhalten, welche wege muß der MA gehen.
Es wäre schön wenn jemand ein paar tipps für solche Fälle hat
Mit freundlichen Grüssen
Ursula

Hallo,

durch Tod des AG endet das Arbeitsverhältnis idR nicht, sondern dieses geht auf die Erben des Betriebes über. Soll dieser Betrieb durch die Erben stillgelegt werden, erfordert dies für die AN eine ganz normale fristgerechte betriebsbedingte Kündigung.

&Tschüß
Wolfgang