Hallo ihr Lieben,
ich hoffe jemand von Euch kann mir ein paar Tipps geben.
Mein Mann wird demnächst seinen Hauptwohnsitz zu mir in ein anderes Bundesland verlegen, wird aber unter der Woche vorerst aus beruflichen Gründen weiterhin in seiner alten Wohnung ( dann als Zweitwohsitz) bleiben. Muss er sein Kfz ummelden, auch wenn er häufiger in seiner Zweitwohnung ist, als in der Hauptwohnung? Was muss außer der Ummeldung bei der Stadt noch alles geändert werden?
Gruß und schon mal „Danke“
Susi
Hallo Susi,
gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO musst du dein Fahrzeug dort anmelden, wo es seinen regelmäßigen Standort hat. Das muss also nicht gezwungenermaßen der Ort sein, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Viele Grüße
Friederike
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