Guten Abend. Grüss Gott.
Gehen wir mal davon aus, der berufstätige A beauftragt die Firma X, um gewisse handwerkliche Tätigkeiten/Reparaturen im Haus von A durchzuführen. A bekommt schriftlich einen genauen Termin. Nun erscheint der Handwerker am besagten Tag aber nicht, ohne vorher abzusagen. Da A sich deswegen extra Urlaub nehmen musste, kann man der Firma X hier einen Vorwurf wegen Verdienstausfall bei A machen?
Ich meine, wenn man beim Arzt nicht absagt, bekommt der Patient hin und wieder auch einmal die Rechnung mit der Begründung: Verdienstausfall. Der Arzt hätte in der Zeit andere Leute behandeln können – genauso wie A in unserem obigen Beispiel arbeiten hätte können.
Hat man nicht in dem Beispiel auch schon einen gültigen Vertrag, der zumindest besagt, dass Firma X bei A erscheint? Für den Fall, dass das so ist, was steht dann auf so einem Vertragsbruch?
Oder andersherum – wäre A nicht dort gewesen, hätte Firma X ihm die Rechnung für die Anfahrt zugestellt.
Danke für Kommentare.
Schöne Grüße
Disap