Hat eine Ehefrau Anspruch auf Unterhalt, wenn Ihr Liebhaber, bei Abwesenheit des Ehemannes im gemeinsamen Haus lebt?
Das Haus ist zusammen für beides gekauft und gebaut worden.
Der Ehemann geht in eine andere Stadt um zu arbeite, denn da wo sie leben gibt es keine. Die Frau will nicht nachziehen, weil sie im Haus bleiben will.
Jetzt hat sie die Scheidung eingereicht und Ihr Liebhaber, den Sie schon lange hat, lebt mit Ihr im gemeinsamen Haus, doch der Ehemann wusste bis vor kurzem nichts davon.
Muss der Ehemann Unterhalt, -den Sie fordert, da Sie nicht arbeitet,- bezahlen oder ist das Betrug?
hallo,
menschlich gesehen brauch er nix bezahlen, aber wie die rechtliche seite ist,weiss ich nicht
lisa
ja, sie hat Anspruch auf Unterhalt. Sie sind noch verheiratet und solange muss Unterhalt bezahlt werden.
Als Ehemann muss man natürlich Unterhalt für die nicht arbeitende Ehefrau zahlen. Sie sind mit ihr verheiratet, nicht der andere.
Sie können sich einen Anwalt nehmen und ihr durch ihn Auffordern, dass Haus zu verlassen.
In wie weit Sie dann Ihre Frau auszahlen müssen kann ich Ihnen so nicht sagen, dass hängt von vielen Faktoren ab.
Wie lange besteht die Ehe, auf wen steht das Haus? Sind Kinder vorhanden? Ist das Haus belastet?
Betrug ist das Verlangen von Unterhalt sicher nicht, sonder ihr Recht.
Damit hat er anrecht Miete zu verlangen und diese mit dem Unterhalt zu verechnen.
Hallo,
meine Meinung dazu ist folgende:
Auch wenn die Frau einen Liebhaber hat, so ist dies nicht entscheidend.
Wenn der Mann die Scheidung wegen Betruges eingereicht hätte, sähe das Ganze wahrscheinlich anders aus.
Da die Frau das Haus behalten will, könnte ich mir vorstellen, dass der Mann keinen Unterhalt zahlen muss, da er ja schon im Grunde auf das Haus verzichtet, da er dort nicht mehr wohnt.
Hallo, also mit Betrug kommst nicht weit, Sie is untreu gewesen und der Ehemann hat das nachsehen,
jetzt geht es nur noch darum wie lange war die ehe und wer hat wieviel auf dauergesehen vedient, danach richtet sich das die höhe des unterhaltsanspruches,
und ich rate alles an unterlagen mitzunehmen, konten sperren und schön ruhig bleiben, weil ich sprech aus erfahrung, lg cello
das weiss ich nicht
sorry
Hallo,
u. U. könnte das ein „Fall“ für den § 1579 BGB sein. Betrug, also ein Straftatsbestand ist es kaum.
Gruß