… und in seine Wohnung möchte? Der vermieter behält aber solange die Schlüssel ein, bis die Mietrückstände ausgeglichen sind, ist das rechtens?
Nein, das ist es nicht, soweit mit diesen wenigen Infos eine Antwort möglich.
So lange der Mieter Mieter ist, ist er in Besitz dieser Wohnung. Es bedarf einer wirksamen Kündigung, um diesen Besitz aufzugeben.
Der Vermieter kann nur die Mietzahlung einklagen bzw. die fristlose Kündigung entsprechend der Bedingungen durchführen.
Hallo,
Dazu müssten Sie einen genaueren Bericht schreiben.
Fragen: Wie lange war der Mieter weg?
Wieviele Monate wurde keine Miete bezahlt?
War eine Kaution hinterlegt und wieviel?
Hatte sich der Mieter beim Vermieter für diese Zeit abgemeldet?(z.B.ich fahre für 3 Monate im Urlaub).
War der Mieter im Ausland oder hinter Gitter?
Haben Sie die Wohnung in der Zwischenzeit geräumt?
Haben Sie die Wohnung bereits wieder vermietet? usw.
Gruß
monika61