Wenn der Nachbar auf dem Eis ausrutscht

Hallo zusammen,

ich habe von einem fiktiven Fall gehört, bei dem Partei B auf dem Gehweg vor einem Haus ausgerutscht ist und durch den Sturz ein Schaden X entstanden ist.

Partei A hatte eigentlich Streupflicht an diesem Tag, ist dieser jedoch nicht nachgekommen, da sie sich dieser nicht bewusst waren.

Partei A erhält daraufhin von der Versicherung von Partei B einen Brief, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen und ihre Haftpflichtversicherung mitzuteilen, damit der Schaden reguliert werden kann.

Welche Optionen hat Partei A nun?
Wenn sie aussagen, dass sie ihrer Streupflicht nicht nachgekommen sind, kommt die eigene Haftpflichtversicherung dann überhaupt für den Schaden auf?

Können sie aussagen, dass sie sich nicht mehr an den Tatzeitraum erinnern können, da es schon über einen Monat zurückliegt?

Vielen Dank vorab für eure kompetenten Aussagen :smile:

hallo,

wenn wir zur fragestellung passend weiter annehmen, a habe den schaden auch nicht unverzüglich seiner versicherung gemeldet und versuche jetzt auch noch, mit falschen angaben eine nummer abzuziehen, dann würde die versicherung _allein_ wegen der obliegenheitsverletzungen nicht zahlen, … von der möglichen strafverfolgung wegen versicherungsbetrug mal abgesehen.

lg dev

Korrekt ist weiterhin die Annahme, dass A von dem Sturz nichts mitbekommen hat und erst durch den Brief der Versicherung von B davon erfahren hat. Partei A ist somit auch nicht bekannt, welchen Schaden B davongetragen hat.

vermutlich würde a den fall schnellstens wahrheitsgemäß und vollständig seiner versicherung melden.

diese würde sodann prüfen, ob a gesetzlich haften müsste.

bejahrenden falls würde sie bezahlen, verneinenden falls gegenerische ansprüche abwehren.

lg dev

1 „Gefällt mir“