Wenn der Vermieter doppelt abkassieren will

Hallo zusammen,

sicher kommt es häufiger vor, dass nach Ende des Mietvertrags der ehemalige Vermieter die Kaution trotz mehrmaliger (incl. schriftl.) Aufforderung ohne Begründung zurückhält. Sagen wir, nach viel mehr als einem halben Jahr schickt er dem ehemaligen Mieter eine Rechnung über eine Betriebskostennachzahlung.

Man könnte dem ehemaligen Mieter nun empfehlen, ja nichts zu überweisen, sondern den Vermieter aufzufordern, den Betrag von der Kaution abzuziehen und den Rest auszuzahlen.

Was ratet Ihr ihm jedoch, wenn er genau dies tut und nach einem Monat eine Mahnung wegen der „unbezahlten“ Betriebskostenrechnung ins Haus fliegt?

Sofort zum Anwalt?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Sofort zum Anwalt?

Hallo Mohamed,
das ist viel zu wenig. Ich würde beim Deutschen Bundestag ein Mandat für die Bundeswehr beantragen. ;.)
Alternativ könnte man auch mal auf den Fehler hinweisen.
Grüße
Ulf

Hallo,

sicher kommt es häufiger vor, dass nach Ende des Mietvertrags
der ehemalige Vermieter die Kaution trotz mehrmaliger (incl.
schriftl.) Aufforderung ohne Begründung zurückhält.

Der VM darf die Kaution bis zu 6 Monate zurückhalten, steht eine Betriebskostenendabrechnung an und es sind Nachzahlungen zu erwarten, dann kann der VM einen Teil (in Höhe der erwarteten Nachzahlung)der Kaution auch so lange einbehalten. Den Rest muß er allerdings auszahlen, wenn sonst nichts mehr offen steht.

Sagen wir,
nach viel mehr als einem halben Jahr schickt er dem ehemaligen
Mieter eine Rechnung über eine Betriebskostennachzahlung.

Sieht nach Endabrechnung aus und wäre im Rahmen.

Man könnte dem ehemaligen Mieter nun empfehlen, ja nichts zu
überweisen, sondern den Vermieter aufzufordern, den Betrag von
der Kaution abzuziehen und den Rest auszuzahlen.

Der VM kann die Forderungen mit der Kaution verrechnen, ja.

Was ratet Ihr ihm jedoch, wenn er genau dies tut und nach
einem Monat eine Mahnung wegen der „unbezahlten“
Betriebskostenrechnung ins Haus fliegt?

Der fiktive VM soll die Nachzahlung mit der Kaution verrechnen und die Kaution inkl. Zinsen ansonsten ausbezahlen. Der VM hatte die Pflicht die Kaution zu üblichem Zinssatz anzulegen, hat er das auch gemacht? Im Zweifelsfall Nachweis anfordern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Zum Thema Miekaution:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html

Gruß
Maja